Amberg. (hwo) Wieder einmal eine Verhandlung, bei der sich die Frage stellte, warum manche Waffen zwar problemos erworben werden können, dann aber die eigenen vier Wände einer Wohnung nicht verlassen dürfen. Vor dem Jugendschöffengericht ging es um eine sogenannte Gas-Softairpistole, die ein 20-Jähriger dabei hatte, als ihn Polzisten Ende August letzten Jahres auf einem Sportplatzgelände am Stadtrand kontrollierten.
Die Waffe hatt der junge Mann völlig legal erworben. Doch das Mitführen war ein Rechtsverstoß. Nicht legal war auch, was die Uniformierten in den Taschen des Mannes fanden: Drei sogenannte LSD-Trips und ein Gramm Marihuana. Zusammengenommen eigentlich keine größeren Kriminalfälle. Was aber heftig ins Gewicht fiel, war, dass der Angeklagte fünf Vorstrafen mitbrachte. Allesamt verhängt wegen diversen Verstößen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz. Dafür war er auch schon in den Jugendarrest gewandert.
Unterdessen hat sich im Leben des 20-Jährigen einiges geändert. Er hat eine Arbeitsstelle, bekam nach einer Zeit der Obdachlosigkeit eine kleine Wohnung. Die Richter erkannten darin eine günstige Zukunftsprognose. Doch andererseits waren sie mit Staatsanwältin Jennifer Jäger der Meinung, dass zweifellos schädliche Neigungen vorlägen. Die Anklagevertreterin forderte sechs Monate Jugendhaft zur Bewährung, das Jugenschöffenericht schloss sich an.
Verbunden mit diesem Urteil waren Aufllagen. Der Mann bekommt einen Bewährungshelfer, er muss 1000 Euro zahlen und hat eine Drogenberatung aufzusuchen. Verteidigerin Selina Moser hatte empfohlen, ein Zuchtmittel zu verhängen. Doch das erschien dem Gericht angesichts der Vorstrafen nicht mehr ausreichend.



















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