Wer auf der AM 30 aus Richtung Bergsteig kommend nach Raigering einfährt, wundert sich schon, dass das Ortsschild weit vor der ersten Bebauung zu finden ist. Einem Autofahrer ging es nun so, dass er an dieser Stelle geblitzt worden ist. Er bezahlte brav das Bußgeld, wandte sich aber anschließend mit einer Petition an die Regierung der Oberpfalz, um zu erreichen, dass die gelbe Tafel mit der Aufschrift Raigering versetzt wird. Begründung: eine Ortstafel darf nach den gesetzlichen Vorgaben nur da aufgestellt werden, wo die geschlossene Bebauung eines Ortes beginnt.
Regierung weist an
Rechtsreferent Bernhard Mitko schilderte diesen Fall am Donnerstag im Verkehrsausschuss mit dem Hinweis, die Regierung der Oberpfalz habe sich der Sichtweise des Petitenten angeschlossen. Es sei die Anweisung ergangen, das Ortsschild entsprechend zu versetzen. Weiter stellte die Regierung der Oberpfalz die Frage, ob die Fußgängerampel, die dort seit vielen Jahren steht, tatsächlich die richtige Querungshilfe an dieser Stelle sei? Die Ampel, so die Entscheidung der Amberger Straßenverkehrsbehörde, bleibt bestehen, der Ausschuss hatte nun darüber zu entscheiden, ob das Ortsschild tatsächlich rund 150 Meter in Richtung Raigering versetzt werden soll, um den Vorgaben der Regierung gerecht zu werden. Einstimmig stimmte der Ausschuss dieser Vorgabe zu, die auch den Passus enthält, an die Stelle, an der heute das Taferl steht, ein Schild mit einer Begrenzung auf 60 Kilometer pro Stunde zu stellen, um einen entsprechenden Geschwindigkeitstrichter für die Einfahrt nach Raigering zu erreichen.
Angenehmer Nebeneffekt
Diese Neuregelung hätte laut Peter Hofrichter, dem Leiter des Sachgebiets Verkehr bei der Polizei auch noch einen "angenehmen" Nebeneffekt bei Festen wie der Raigeringer Kirwa, bei denen die gesamte AM 30 zugeparkt sei. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft sei das Parken entlang der Straße grundsätzlich nicht zulässig, so Hofrichter. "Schon aus diesem Grund wäre eine Versetzung der Tafel sehr gut für uns."









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