Bayern
16.04.2020 - 16:58 Uhr

Was die Corona-Lockerungen in Bayern bedeuten

Ganz vorsichtig lockert auch Bayern seine Corona-Einschränkungen. Was bedeutet das für Schulen, Geschäfte, Veranstaltungen, Pflegeheime und Krankenhäuser? Ein Überblick.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist trotz Coronakrise das Lachen nicht vergangen: Bei einer Sitzung des bayerischen Kabinetts hält er einen Mundschutz mit der bayerische Rautenflagge in die Kameras. Eine Maskenpflicht wurde dort aber nicht beschlossen. Bild: Sven Hoppe/dpa
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist trotz Coronakrise das Lachen nicht vergangen: Bei einer Sitzung des bayerischen Kabinetts hält er einen Mundschutz mit der bayerische Rautenflagge in die Kameras. Eine Maskenpflicht wurde dort aber nicht beschlossen.

"Wir wollen den Menschen ein Stück Freiheit und Lebensfreude zurückgeben und auch wieder ein Stück Gemeinschaft etablieren", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Sitzung der bayerischen Ministerrats. Der hatte am Donnerstag einige vorsichtige Lockerungen der Corona-Einschränkungen beschlossen. Die Regelungen im Einzelnen:

Schulen:

Nach dem Grundsatz "Ältere vor Jüngere" öffnen die Schulen in Bayern am 27. April für die Schüler der Abschlussklassen. Damit sollen die Prüfungsvorbereitungen sichergestellt werden. Es werde auch kein "Not-Abitur" geben, betonte Söder. Nach Angaben von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) werden damit zunächst 14 Prozent der bayerischen Schüler wieder Unterricht haben, allerdings unter besonderen Bedingungen. So findet der Unterricht maximal in halber Klassenstärke und mit Mindestabstand statt, dafür voraussichtlich mit zeitlich versetztem Beginn im Schichtbetrieb. Gruppenarbeit ist nicht erlaubt. Für das Verhalten im Schulhaus werden Sonderregelungen erlassen, zum Beispiel für den Pausenbetrieb oder Toilettengänge. Mensa-Betrieb oder Pausenverkauf sind untersagt.

Ab dem 11. Mai soll es eine weitere Öffnung für die Q11 an den Gymnasien sowie für die Viertklässler an den Grundschulen geben. Eine endgültige Entscheidung darüber fällt laut Piazolo aber erst Ende April. Wie es für die übrigen Schüler weitergeht, ist dagegen noch offen. Zwar sei es Ziel, dass alle Schüler noch in diesem Schuljahr wieder in die Schule könnten, garantieren könne er das aber nicht, betonte Piazolo. Auf alle Fälle werde das Lernen zu Hause für die meisten Schüler zunächst weitergehen. Je nach Schulstart würden die Lehrpläne "eingekürzt", auf einzelne Leistungserhebungen werde verzichtet. Dies gelte auch für die Prüfungsjahrgänge. Piazolo kündigte "faire Bedingungen" für alle Schüler an. Deshalb werde es "kein Corona-Sitzenbleiben" geben, sondern vermutlich ein "Vorrücken auf Probe". Kitas:

Kindergärten und -tagesstätten bleiben weiter auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dafür soll aber ab dem 27. April - ebenso wie an den Schulen - die Notfallbetreuung ausgeweitet werden. Anspruch darauf sollen künftig auch Eltern haben, bei denen nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet sowie berufstätige Alleinerziehende, wie Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) mitteilte.

Läden und Geschäfte:

Ab dem 20. April dürfen Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen. Man folge damit dem Beispiel anderer Bundesländer, erklärte Söder. Ab dem 27. April können Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern folgen. Ausgenommen sind davon Buchhandlungen sowie Auto- und Fahrradhäuser, für die es wegen der zumeist geringen Kundendichte keine Flächenbeschränkung gibt. Damit dürfen rund 80 Prozent der Läden in Bayern wieder öffnen. Geschlossen müssen große Kaufhäuser sowie Shopping-Malls mit den dort befindlichen Geschäften auch unter 800 Quadratmetern bleiben. Für diese hofft Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nach einer Neubewertung der Lage am 30. April zumindest auf eine Perspektive. Ab dem 4. Mai dürfen Friseur- und Fußpflegesalons wieder öffnen, wenn sie ein klares Infektionsschutzkonzept vorlegen können. Bis auf Weiteres geschlossen sind alle Gastronomie- und Hotellerie-Betriebe. Anderes wäre in der augenblicklichen Lage "unverantwortbar", sagte Söder. Es gebe aber die "leise Hoffnung", dass zu Pfingsten eine schrittweise Öffnung möglich werden könnte.

Deutschland und die Welt16.04.2020

Veranstaltungen:

Alle kulturellen, gesellschaftlichen und sportlichen Veranstaltungen mit Publikum bleiben bis mindestens 31. August verboten. Dazu zählen auch Volksfeste. Bezüglich des Ende September geplanten Oktoberfestes in München zeigte sich Söder skeptisch. "Geisterspiele" in der Fußball-Bundesliga wollte Söder nicht ausschließen. Darüber müsse noch gesprochen werden.

Gottesdienste:

Diese sollen ab Mai wieder möglich sein. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten sinnvoll erscheinende Vorschläge gemacht, wie die Infektionsgefahr gering gehalten werden könne, sagte Söder. Etwa könne es mehrere Gottesdienste an einem Tag geben, um den Besucherstrom zu entzerren.

Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime:

Die geltenden Besuchsverbote bleiben grundsätzlich bestehen. Allerdings soll in allen Einrichtungen die Sterbebegleitung durch Angehörige "großzügiger erlaubt" werden, erklärte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). An Krankenhäuser sollen nun auch wieder bislang aufgeschobene Operationen möglich sein.

Schutzmasken:

In Bayern wird weiter keine Schutzmaskenpflicht gelten, auch wenn Söder eine solche in bestimmten Situationen für sinnvoll erachtet. Es bestehe aber als eindringliche Empfehlung ein "Schutzmaskengebot" für den Besuch von Läden und Geschäften sowie im öffentlichen Nahverkehr. Ausreichend sei dafür ein einfacher Mund-Nase-Schutz. Auch an den Schulen soll es keine Maskenpflicht geben. Für den Schülertransport in Bussen und Bahnen gilt aber das Maskengebot.

 
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