Grafenwöhr
08.07.2019 - 18:29 Uhr

US-Armee soll Erklärung abgeben

Die US-Armee will den Truppenübungsplatz Grafenwöhr ausweiten, um einen Sicherheitsstreifen für ihren Landeplatz zu schaffen. Doch die Stadt Grafenwöhr hatte Bedenken und klagte vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.

Der Flugplatz in Grafenwöhr. Auch mit ihm hat die Klage vor dem Verwaltungsgericht zu tun. Bild: mor
Der Flugplatz in Grafenwöhr. Auch mit ihm hat die Klage vor dem Verwaltungsgericht zu tun.

Dort schlug man am Montag eine gütliche Einigung vor. Das Verfahren zieht sich schon eine Weile hin. Zum ersten Mal befasste sich der Stadtrat Grafenwöhr im Februar 2016 mit dem Anliegen der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA). Demnach soll ein bislang landwirtschaftlich genutztes, 1,5 Hektar großes Grundstück an der B 299 bei Gmünd dem Truppenübungsplatz zugeschlagen werden. Die Stadt soll die Fläche verkaufen – oder sie, wenn nötig, durch ein Enteignungsverfahren abgeben. Grafenwöhr hatte deswegen gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt.

Anwalt Karl Friedrich Hacker, der Grafenwöhr vertritt, erklärte vor Gericht, die Stadt befürchte, dass Entwicklungsmöglichkeiten des Ortsteils Gmünd eingeschränkt werden könnten. Vor allem aber gebe es die Sorge, dass die US-Landebahn verlängert und der Flugverkehr zunehmen könnte – oder die dazugewonnene Fläche für sonstige Übungszwecke genutzt wird. Anwalt Hacker bemängelte, dass die bisherigen Aussagen der US-Armee wenig konkret gewesen seien.

Die Bundesrepublik Deutschland, gegen die Grafenwöhr geklagt hatte, war bei der Gerichtsverhandlung vertreten durch einen Mitarbeiter des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Er erklärte den Wunsch nach einer Ausweitung des Truppenübungsplatzes vor Gericht mit dem wachsenden Sicherheitsbedürfnis der Amerikaner. Von einer Erweiterung des Flugplatzes könne keine Rede sein, stellte der Vertreter fest. Die Landebahn dürfe gar nicht so nahe an die Bundesstraße heranrücken. Stattdessen gehe es der US-Armee darum, aus Sicherheitsgründen eine Pufferzone einzurichten. Bauliche Anlagen seien auf dem Grundstück ebenso wenig geplant wie militärische Übungen. Lediglich der Zaun des Truppenübungsplatzes müsse verlegt werden.

Regensburg08.07.2019

Das Verwaltungsgericht Regensburg unterbreitete schließlich einen Vorschlag zu einer gütlichen Einigung: Die US-Armee soll innerhalb von einem Monat eine Erklärung abgeben, aus der sich ergibt, dass auf dem Grundstück weder die bestehende Landebahn verlängert noch eine sonstige Nutzung ausgeweitet wird. Erfolgt diese Zusicherung, würde Grafenwöhr den Rechtsstreit für erledigt erklären. Wenn nicht, entscheidet das Verwaltungsgericht.

Bürgermeister Edgar Knobloch zeigte sich nach der Verhandlung zufrieden. Anwalt Hacker wies darauf hin, dass auch die Möglichkeit einer Verpachtung des Grundstücks an die US-Armee noch im Raum steht.

 
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