Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie hat die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Illschwang unter der Federführung ihrer stellvertretenden Leiterin Isabel Köstler die Schutzbestimmungen aktualisiert. Darüber informiert sie in einer Pressemitteilung.
Im Rathaus gilt es weiterhin, vorab einen Termin zu vereinbaren, wenn es darum geht, eine Angelegenheit mit einem der dort Beschäftigten zu besprechen. Die beiden Bürgermeister Dieter Dehling (Illschwang) und Brigitte Bachmann (Birgland) sehen darin gleichzeitig einen Gesundheitsschutz für das Personal und die Bürger. Die Bediensteten der Verwaltung erfassen die Kontaktdaten der Besucher, um im Fall einer Erkrankung Infektionsketten nachvollziehen zu können. Diese Daten sind, wie die VG versichert, nicht für Unbefugte zugänglich und werden nach Ablauf von vier Wochen datenschutzkonform gelöscht.
Bei standesamtlichen Hochzeiten ist, im Hinblick auf Größenordnung und Ausgestaltung, unbedingt eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Verwaltung erforderlich. Im Rathaus gilt eine Mundschutzpflicht und das Einhalten von Abständen. Auf den Homepages der Gemeinden Illschwang und Birgland werden Informationen laufend aktualisiert, und es sind weiterführende Links zu den Staatsministerien hinterlegt. Die Verwaltung beantwortet auch telefonisch oder per E-Mail gestellte Fragen.
Ferienprogramm in abgespeckter Form
Auch in diesem Jahr gibt es in beiden Gemeinden ein Ferienprogramm, das aber wegen Corona reduziert ist. Genaueres über die Angebote ist auf der jeweiligen Homepage zu erfahren.
Planschbecken im Freibad wieder geöffnet
Aus der Sicht von Bürgermeister Dieter Dehling und der stellvertretenden Amtsleiterin Isabel Köstler ist der Betrieb im Freibad seit der Öffnung am 13. Juni bislang reibungslos verlaufen. Inzwischen ist auch das Planschbecken wieder geöffnet. Spielgeräte wie zum Beispiel Wasserbälle dürfen nicht mit ins Wasser genommen werden. Die Besucherzahl ist gegenwärtig weiterhin auf 300 Personen beschränkt. Im Becken ist eine geringere Zahl zulässig. Zu beachten gilt es die Beschilderungen und die entsprechenden Informationen auf der Homepage. An heißen Tagen, die aktuell zu erwarten sind, kann es passieren, dass die zulässige Höchstgrenze von 300 Personen ausgeschöpft wird.
Nur nach Anmeldung ins Johann-Flierl-Museum
Besuche im Johann-Flierl-Museum in Fürnried sind derzeit nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Insgesamt ist eine Gruppe auf 15 Personen beschränkt. Davon dürfen fünf Personen den Innenraum besuchen, während sich zehn weitere im Warteraum im Erdgeschoss aufhalten. Nähere Auskünfte gibt das evangelische Pfarramt in Fürnried.















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