(hwo) Was folgt, ist zur lückenlosen Aufklärung dem Amtsgericht übertragen. Die des Fischereiwesens relativ unkundige Richterin Julia Taubmann fragte in die Runde: "Was gibt es denn in diesem Flüsschen zu angeln?" Vielleicht auch Barsche? Doch ein solches Flossentier hätte sich in kapitaler Größe angesichts niedrigen Wasserstands den Bauch angeschrammt.
Nein, hörte die Juristin von einem 66-Jährigen, der südlich von Kastl in einem Teil der sich in idyllischen Mäandern schlängelnden Lauterach die Fischereirechte besitzt, da seien Bach- und Regenbogenforellen heimisch, tummle sich die auch "Rotzkopf" genannte Mühlkoppe. Der Mann und seine Gemahlin (65) waren im Oktober 2017 zum Radausflug aufgebrochen. Plötzlich stutzten beide: Am Ufer der Lauterach stand ein BMW. Daneben ein jüngeres Pärchen. Ungewöhnlich. Sie sahen nach.
Noch viel seltsamer aber war, was anschließend ins Blickfeld der Leute geriet: Eine Angelrute samt ausgeworfener Schnur, die im Wasser trieb. Da schritt der 66-Jährige ein und unterband das illegale Treiben. Nicht geklärt werden konnte jetzt, ob es nun ein, zwei oder gar drei Forellen waren, die nach dem Disput in einer Plastiktasche von dannen getragen wurden. Aber, so kam erschwerend hinzu: Sie waren während der Schonzeit an den Haken gegangen.
Auf der Anklagebank saß ein 34-Jähriger aus Neumarkt. Auch ohne Anwalt sehr wortreich und seine Vernehmung mit der Feststellung beginnend: "Eine Lappalie. Ich habe den Angelschein, hatte aber keine Ahnung, dass man dort ohne Genehmigung nicht seinem Hobby nachgehen darf." Aus seiner Sicht ein Freizeitvergnügen mit eher geringer Beute. Kaum der Rede wert.
Doch, befand die Richterin, man müsse zwangsläufig darüber reden. Denn neben Fischwilderei liege auch noch eine Anklage wegen Bedrohung vor. Da zürnte der illegal tätig gewordene Petrijünger und erzählte: "Ich habe dem Herrn 25 Euro angeboten." Doch der habe satte 100 Euro haben wollen und außerdem noch die Aushändigung der Fischbeute samt Angelrute verlangt. "Ohne, dass er sich legitimiert hat."
Die Causa "Forelle" bekam gleich danach eine ganz andere Version. Der 66-Jährige, der einen kompletten Lichtbildsatz von seinem Vortreten präsentierte, hatte die Geschehnisse in ganz anderer Erinnerung. "Der hat zehn Euro angeboten und ich habe 100 Euro verlangt." Samt den Fischen und der Gerte. Da habe der Schwarzangler angekündigt: "Wenn du das machst, stech' ich dich ab!"
"Niemals", empörte sich der Beschuldigte und auch seine später als Zeugin vernommene Ex-Freundin wollte eine solche Ankündigung nicht vernommen haben. Danach trat der Forellen-Jennerwein samt Begleiterin den Rückzug im BMW an. Nicht ohne vorher noch eine Art Baumsperre beseitigen zu müssen. Denn die Ehefrau des 66-Jährigen, alles aus der Distanz beobachtend, hatte zur Blockade des Abfahrtsweges ein größeres Holzstück auf die Fahrbahn gezogen.
Was aus den Forellen wurde, deren Schmackhaftigkeit von der Richterin mit der Feststellung "Heute Abend gibt es dies und jenes aus der Pfanne" bedacht wurde, blieb unbeantwortet. Für Staatsanwältin Barbara Tutsch aber stand fest: "Er hat schwarz geangelt und er hat auch gedroht." Ihr Strafantrag für einen, der schon drei Mal wegen Körperverletzung vor die Justiz geholt worden war: neun Monate mit Bewährung und 1500 Euro Geldauflage.
Die Richterin verhängte sieben Monate mit Bewährung und setzte 1500 Euro Geldbuße hinzu. Darüber darf sich nun der Amberger Fischereiverein freuen. Auch der Angeklagte freute sich. Weniger über das seiner Meinung nach ungerechte Urteil. Viel mehr aber angesichts der Tatsache, dass er demnächst nach Norwegen zieht. Dort gibt es Fische in Hülle und Fülle. Und vor allem: Keiner fragt danach, wenn man sie angelt.
22.06.2018 - 16:57 Uhr
Jennerwein an der Lauterach
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