Deutschland und die Welt
04.07.2019 - 07:34 Uhr

Klagen der Deutschen Umwelthilfe sind kein Rechtsmissbrauch

Mit ihrem Kampf für Diesel-Fahrverbote hat sich die Umwelthilfe nicht nur Freunde gemacht. Der Verein klagt gern und viel. Ein betroffenes Autohaus bezweifelt, dass dabei alles mit rechten Dingen zugeht.

Jürgen Resch ist der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Bild: Marijan Murat
Jürgen Resch ist der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

Karlsruhe. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Urteil fest. (Az. I ZR 149/18)

Einem Autohaus aus dem Raum Stuttgart ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen. Der Geschäftsführer hatte die Frage bis vor den BGH gebracht, nachdem auch seine Firma von der DUH abgemahnt wurde.

Die Umwelthilfe ist auch deshalb umstritten, weil sie in etlichen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Diese Prozesse vor den Verwaltungsgerichten führt sie in ihrer zentralen Rolle als Umweltschutzorganisation, nicht als Verbraucherschutzverband.

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