Es war für heuer die letzte Abstimmung in einer öffentlichen Sitzung des Kümmersbrucker Gemeinderats. Günther Karzmarczyk als Werkleiter Wasser und Energie (WEK) Kümmersbruck hatte die neu gefassten Beitrags- und Gebührensätze für Wasser, gültig ab dem 1. Januar 2021, vorgelegt, die einstimmig akzeptiert wurden. Demnach steigt der Grundstücksflächenfreibetrag Wasser von bisher 1,38 Euro pro Quadratmeter um 0,02 Euro auf 1,40 Euro/Quadratmeter und der Geschossflächenbeitrag Wasser von bisher 4,40 Euro auf 5 Euro/Quadratmeter.
Die Verbrauchsgebühren für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung steigen zum 1. Januar von bisher 1,26 Euro pro Kubikmeter Trinkwasser um 0,32 Euro auf 1,58 Euro pro Kubikmeter. Die Grundgebührensätze für Wasser bleiben unverändert, die Grundgebühr für den normalen Hauswasserzähler beträgt weiterhin jährlich 30 Euro. Wie Karzmarczyk erläuterte, verstehen sich die genannten Beträge jeweils zuzüglich der zum 1. Januar 2021 voraussichtlich geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von sieben Prozent. Die neuen Beitrags und Gebührensätze waren auf Basis eines Gutachtens durch das Kommunalberatungsbüro Radlbeck aus Straubing kalkuliert worden.
Der Grund für den Anstieg bei den Wasserverbrauchsgebühren sind nach Angaben des Werkleiters die höheren Betriebskosten sowohl in den vergangenen vier Jahren als auch im kommenden Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024. Des Weiteren merkte Karzmarczyk an, dass vom Eigenbetrieb WEK diverse Verbesserung- und Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt wurden beziehungsweise werden. Explizit nannte er die Sanierung des Hochbehälters sowie Erneuerungsmaßnahme am Leitungsnetz. Für diese Maßnahmen seien von den Anschlussnehmern bisher keine Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge erhoben worden, und das sei auch weiterhin nicht geplant. Die Finanzierung dieser Kosten erfolge daher ausschließlich über die Verbrauchsgebühren, meinte der Werkleiter.
Selbst nach dieser Erhöhung liegen laut Karzmarczyk die Kümmersbrucker Wasserverbrauchsgebühren noch im Durchschnitt der Landkreiskommunen, die derzeit zwischen netto 0,98 und 2,57 Euro pro Kubikmeter Trinkwasser berechnen. Die zum 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Satzungen entsprächen den Bekanntmachungen des Innenministeriums, berücksichtigten insbesondere die Entwicklungen der Rechtsprechung der vergangenen Jahre und enthielten Empfehlungen und redaktionelle Änderungen des Bayerischen Gemeindetags, meinte Karzmarczyk abschließend.
Ums Wasser, genauer gesagt um die Neufassung der Entwässerungssatzung, ging es auch im Vortrag des Kämmerers Reinhold Wagner. Er schlug eine moderate Erhöhung vor, die ebenfalls ab Anfang kommenden Jahres gelten soll. Letztlich beschloss der Gemeinderat die Neufassung der Entwässerungssatzung sowie der Beitrags- und Gebührensatzung dazu. Demnach betragen die Beiträge (Entwässerungssatzung) nach der Grundstücksfläche 1,66 Euro je Quadratmeter (bisher 2,10 Euro), der Beitrag nach der Geschossfläche 6,82 Euro (bisher 6,39 Euro). Die Gebührensätze für Schmutzwasser umfassen 1,82 Euro pro Kubikmeter (bisher 1,74 Euro) beziehungsweise für Niederschlagswasser 0,31 Euro pro Quadratmeter (bis dato 0,20 Euro).















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