10.06.2018 - 15:12 Uhr

„Jede Menge Drogen“

Im Zuge ihrer Ermittlungen gegen einen Dealer hörte die Kriminalpolizei dessen Mobiltelefone ab und kam dabei auf Chat-Verläufe mit einer 23-Jährigen, die eindeutig auf Rauschgifthandel hinwiesen.

(rns) Im Zuge ihrer Ermittlungen gegen einen Dealer hörte die Kriminalpolizei Weiden dessen Mobiltelefon ab und stieß dabei auf verdächtige Chat-Verläufe mit einer 23-Jährigen, die eindeutig in Richtung Rauschgifthandel verweisen. Die daraufhin von der Staatsanwaltschaft angeordnete Hausdurchsuchung in einer 2000-Einwohner-Gemeinde nahe Weiden war, laut einem Kripo-Beamten, "ein Volltreffer".

Sie fanden, im Bett liegend, einen 24-Jährigen vor, der wegen Drogendelikten unter zweifacher Bewährung stand. "Jede Menge Drogen" seien in der Wohnung der jungen Frau herumgelegen, berichtete der Polizist am Freitag vor dem Schöffengericht. Neben Cannabis-Produkten fanden sich auch Amphetamin und Ecstasy, sowie ein Bargeldbetrag von 3000 Euro.

Anfangs habe die junge Frau behauptet, es würde alles dem oben genannten Dealer gehören. Vor dem Ermittlungsrichter revidierte sie diese Aussage. Die Drogen gehörten ihrem Freund, der seit Kurzem bei ihr wohnte. Vor Gericht waren die beiden geständig.

Die Frau gab zu, im Jahr 2017 mehrfach Marihuana verkauft zu haben. Der Mann, der im August, kurz nach Entlassung aus einer Drogentherapie, sofort wieder rückfällig geworden war, gestand, dass die aufgefundenen Ecstasy-Tabletten und die 103 Gramm Amphetamin ihm gehörten. Sie seien zum Großteil für den Weiterverkauf bestimmt gewesen. Seine Freundin, mit der er erst kurz liiert sei, hätte damit nichts zu tun.

Eine Einweisung des Suchtkranken in eine geschlossene Therapieeinrichtung hielt Staatsanwältin Sandra Dechant angesichts der erlittenen fünfmonatigen Untersuchungshaft für nicht angebracht. Sie beantragte zweieinhalb Jahre für den drei Mal Vorbestraften. Die Auflage einer ambulanten Therapie stellte sie ins Ermessen des Gerichts. Die Frau sei wegen der Marihuanaverkäufe und wegen Beihilfe zum Ecstasy- und Amphetaminhandel zu 15 Monaten auf Bewährung zu verurteilen.

Erfolg hatte Rechtsanwalt Fabian Sindl mit der Forderung, die Tatsache, dass sich die harten Drogen in ihrer Wohnung befunden hatten, nicht als "Beihilfe" seiner Mandantin zu werten. Richter Alexander Wedlich und die Schöffen verurteilten die jetzt Dauerkranke nur wegen der Marihuana-Verkäufe zu 3000 Euro Geldstrafe.

Rechtsanwalt Helmut Mörtl wies auf das "wertvolle Geständnis" seines Mandanten hin und bat um eine letzte Chance für den schwer Süchtigen. Trotz einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe könne man die Vollstreckung so lange zurückstellen, bis der Mann eine ambulante Therapie abgeschlossen hat. Mit ihrem Urteil auf 25 Monate folgten die Richter dem Antrag. Der 24-Jährige muss vorläufig nicht in Haft. Sollte er aber die Therapie nicht durchstehen, müsse er "einrücken". Außerdem werde dann die Bewährung widerrufen und er müsste auch noch die offenstehenden zwei Jahre und die zehn Monate aus den Vorverurteilungen absitzen.





 
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