Die Einstufung der AfD als Prüffall stützt das Bundesamt für Verfassungsschutz auch auf zwei Oberpfälzer Mitglieder der Partei. Allerdings treffen die Angaben im Fall des Bezirksvorsitzenden Christian Paulwitz seit mehr als zwei Jahrzehnten nicht mehr zu. Im Gutachten wird er als Beleg für Verbindungen zwischen der Partei und Burschenschaften mit rechtsextremistischen Bezügen genannt. In seinem Fall heißt es: frühere "Verbindungen zur rechtsextremistischen Münchener ,Burschenschaft Danubia'". Die Gruppe wird vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet.
"Ich bin in meinem Sprechersemester (Wintersemester 1992/1993) ausgetreten", teilte Paulwitz auf Anfrage mit. Ein entsprechender Artikel im Magazin "Der Spiegel" aus dem Jahr 1992 werde immer wieder hochgekocht, weil die entsprechenden Seiten nichts Besseres finden würden. Die Fragen ob er heute noch Verbindungen zur "Danubia" in München habe oder Mitglied der Alten Herren der Burschenschaft sei, beantwortet er beide mit "Nein". Die Quellen, derer sich der Verfassungsschutz bediene, müssten das inzwischen eigentlich wissen, schrieb Paulwitz in einer E-Mail. "Aber qualitativ ist ja das sogenannte Gutachten des Verfassungsschutzes an mancher Stelle durchaus erheiternd."
Neben Paulwitz nennt das Gutachten des deutschen Inlandsgeheimdienstes, das von der Seite Netzpolitig.org veröffentlicht worden ist, auch den Regensburger Landtagskandidaten Benjamin Nolte. Er wird mehrfach im Kapitel mit der Überschrift "Gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sonstiger Funktionäre und Mitglieder der AfD" aufgeführt. Das Gutachten zitiert verschiedene Aussagen Noltes, worin sich der Vorsitzende der Patriotischen Plattform in Bayern bestätigt sieht. "Mir wird vorgeworfen, dass ich Deutschland als das Land der Deutschen erhalten möchte und den Willen der Bürger in die Parlamente tragen will", teilte Nolte auf Anfrage mit: "Dieses Anliegen scheinen die Hintermänner und -frauen dieses ,Gutachtens' nicht zu teilen. Es ist jetzt nicht so, dass mich das überrascht, aber es ist schön, das einmal schwarz auf weiß zu haben."
Für den Verfassungsschutz ergeben sich laut Pressemitteilung vom 15. Januar die Anhaltspunkte, die für eine Prüffallbearbeitung sprechen, im Wesentlichen aus Aussagen aus der AfD selbst. Besonders relevant waren für den Inlandsgeheimdienst "jene Verlautbarungen, die mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar sind". Dies betreffe völkisch-nationalistische, muslimfeindliche und andere fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen aus der AfD.
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