Nach gut zweieinhalb Monaten dürfen in Oberpfälzer Krankenhäusern auch wieder elektive Eingriffe und geplante Behandlungen stattfinden. Die Anordnung der Regierung der Oberpfalz, wonach wegen der Corona-Pandemie die Kliniken und Krankenhäuser von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen absehen müssen, lief am Montag aus. Das bestätigte Pressesprecherin Kathrin Kammermeier am Mittwoch auf Anfrage. Zugleich machte sie deutlich, dass die Regierung die Lage in den Krankenhäusern beobachte und falls erforderlich neue Maßnahmen anordnen werde.
Mitte November hatte der damalige Regierungspräsident Axel Bartelt eine Anordnung erlassen, wonach die Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser im Regierungsbezirk aufschiebbare Operationen verschieben müssen. Das Ziel war angesichts der Omega-Welle die stationären Kapazitäten für die Behandlung von Notfallpatienten, Covid-19-Patienten sowie Patienten, deren planbare Behandlungen aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden können, zu reservieren. Diese Anordnung war ursprünglich bis 14. Januar befristet und dann bis 31. Januar verlängert worden. Die Verlängerung hatte Bartelt mit der damals noch immer angespannten Pandemie-Lage und der Unsicherheit durch die Ausbreitung der Omikron-Variante begründet.
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