Der Prozess in Amberg hatte drei Tage gedauert. Was dabei zu erörtern war, nahm sich ungewöhnlich aus. Ein 20-Jähriger, wegen versuchten Totschlags angeklagt, hatte sich in einer betreuenden Einrichtung im Kreis Schwandorf mit einem 32 Jahre älteren Mann angefreundet. Zwischen den beiden, so offenbarte es das Verfahren, kam es wiederholt zu sexuellen Handlungen.
Nach einem erneuten Zusammensein forderte der 20-Jährige eine ihm vorher zugesagte finanzielle Entlohnung. Daraufhin entbrannte ein Streit zwischen den beiden Männern, in dessen Verlauf der junge Mann zunächst mit einer Glasflasche zuschlug und dann mit einem Messer auf seinen Kontrahenten einstach. Dabei wurde das Opfer schwer verletzt.
Täter und Opfer schilderten in ihren Vernehmungen den Hergang der Auseinandersetzung sehr unterschiedlich. Danach erfuhr die Jugendkammer von einem Sachverständigen, dass der 20-Jährige an einer psychischen Erkrankung leide und wohl zeitlebens auf Medikamente angewiesen sein werde. "Die Schuldfähigkeit könnte gänzlich aufgehoben gewesen sein", fügte der Psychiater auf eine Frage des Gerichts hinzu.
Im Urteil spielte das später eine tragende Rolle. Der ursprünglich aus Norddeutschland stammende Angeklagte wurde wegen seines Messerübergriffs wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Allerdings schickten ihn die Richter für unbestimmte Zeit in die Forensik. Im Klartext bedeutete das für den 20-Jährigen: Nach dieser Entscheidung ist ungewiss, ob er jemals wieder die geschlossene Anstalt verlassen kann.
Mit dieser Maßnahme wollen sich nun weder der 20-Jährige noch sein Anwalt Mike Thümmler (Amberg) zufrieden geben. Nach einem Gespräch mit seinem Mandanten sagte Thümmler auf Anfrage: "Ich habe Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt". Denn nach Meinung des Verteidigers sei die im Prozess erfolgte Darstellung des Beschuldigten zu wenig gewürdigt worden. Darin war streckenweise auch von einer Art Notwehrhandlung die Rede gewesen, als es in dem Zimmer des 52-Jährigen zur körperlichen Auseinandersetzung kam.
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