Die Polizei stellt in ihrem Pressebericht fest: "Unfallflucht lohnt sich nicht!" Gemünzt ist das in diesem Fall auf eine 19-Jährige, die am Mittwoch, 24. Mai, in der Mittagszeit in der Dieselstraße in Sulzbach-Rosenberg ihr Auto auf dem Parkplatz eines Discounters abstellte. Das Parkmanöver missglückte jedoch – sie habe dabei einen Krankenwagen des Bayerischen Roten Kreuzes angefahren, informiert die Polizei. Und weiter: "Die Fahranfängerin stieg auch aus, begutachtete den Schaden in Höhe von circa 500 Euro und entschloss sich, einfach wegzufahren."
Was sie nicht bemerkte ist, dass sie hierbei selbst von "aufmerksamen Passanten" beobachtet wurde, die den Vorgang der Polizei meldeten. Dank dem übermittelten Kfz-Kennzeichen wurde kurz darauf eine Streifenbesatzung am Wohnort der Frau vorstellig und überführte sie der Tat. "Dass es sich bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort um kein 'Kavaliersdelikt' handelt, zeigt schon die Strafandrohung von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe", schreibt die Polizei. Über die Strafhöhe entscheidet die Justiz. Immerhin bleibt nun das Rote Kreuz nicht auf dem Schaden sitzen.
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