(hwo) Gut, dass es Fahnder gibt, die zu Kontrollen entlang den Autobahnen ansetzen. Im November letzten Jahres überprüften Erlanger Polizisten an der Rastanlage Steigerwald einen Wagen mit rumänischem Kennzeichen. Der blaude Audi gehörte zwar einer Frau, doch im Pkw saßen drei Männer. Neben ihnen lag etliches, was auf Diebstahlsbeute hindeutete.
Das Trio im Alter zwischen 24 und 27 Jahren kam in Gewahrsam und später in U-Haft. Denn die Sachen stammten großteils aus zwei Hauseinbrüchen, die am 25. und 27. November stattfanden. Der erste in Hohenkemnath (Gemeinde Ursensollen), der zweite in Sulzbach-Rosenberg. Die Täter kamen tagsüber, hebelten Terrassentüren mit massiver Gewalt auf und durchwühlten alle Räume.
Was sie finden konnten
Die Rumänen nahmen alles mit, was sie gerade finden konnten: Laptops, Uhren Schmuck, Münzen, Geld. An beiden Tatorten hatte die Amberger Kripo eben erst mit Ermittlungen begonnen, als die Mitteilung vom überraschenden Fahndungserfolg aus Franken eintraf.
Aus drei verschiedenen Haftanstalten vorgeführt, ließen die Rumänen über ihre Verteidiger signalisieren: "Was in der Anklageschrift steht, stimmt." Weitere Fragen des Schöffengerichts unter Vorsitz von Markus Sand aber mochten sie nicht beantworten. Nur so viel: Sie hätten eigentlich in Deutschland arbeiten wollen und sich erst kurzfristig dazu entschlossen, auf Beutezug zu gehen. Doch das glaubte eher niemand.
Opfer leiden bis heute
Im Prozess offenbarte sich, dass die Hauseigentümer angesichts durchwühlter Räume bis heute unter den Einbrüchen leiden und es nicht auszuschließen war, dass auch noch andere Straftaten auf das Konto der Männer aus Constanta gingen. "Sie haben professionell gehandelt", hieß es später im Urteil.
Für Wohnungseinbrüche gilt seit einer Rechtsnovelle: Es gibt keinen minderschweren Fall mehr, die Taten gelten als Verbrechen und die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Haft. Dreieinhalb Jahre beantragte Staatsanwältin Jennifer Jäger für die Angeklagten, von denen einer erst kurz vor den Einbrüchen aus einem Gefängnis seines Heimatlandes entlassen worden war. Eine niedrigere Ahndung hielten die Verteidiger Rudolf Pleischl, Andreas Lösche und Lutz Klose (Bielefeld) für angebracht. Schon allein angesichts der Geständnisse.
Das Schöffengericht schickte die rumänischen Diebe für drei Jahre hinter Gitter. Die Haftbefehle wurden aufrecht erhalten. "Für reisende Einbrecherbanden gibt es hier keine Bewährung", sagte Richter Sand.
Genau darauf aber hatten die Männer offenbar gehofft.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.