Tirschenreuth
03.01.2020 - 16:38 Uhr

Gerangel um die besten Plätze

Nach den Feiertagen geht der Wahlkampf richtig los. Alle Stadtrats-, Gemeinderats- und Kreistagsmandate werden am 15. März im Landkreis Tirschenreuth neu vergeben. Das Gerangel um die Plätze ist oft groß.

Thomas Schraml, Ansprechpartner für kommunale Angelegenheiten, mit dem Stimmzettel der Kommunalwahl 2014 des Landkreises Tirschenreuth. Bild: sfo
Thomas Schraml, Ansprechpartner für kommunale Angelegenheiten, mit dem Stimmzettel der Kommunalwahl 2014 des Landkreises Tirschenreuth.

In vielen Gemeinden haben die Wähler eine große Auswahl, wem sie ihr Vertrauen schenken wollen. Die Kommunalwahlen sind eine Persönlichkeitswahl. Es ist möglich, Kandidaten auf verschiedenen Listen Stimmen zu geben. Auch Stimmen häufeln darf man.

Das macht die Kommunalwahlen interessant und schwierig zugleich. Viele entscheiden sich deshalb zur Briefwahl, um wirklich keine Stimme zu verschenken oder einen ungültigen Stimmzettel abzugeben.

Listeneinreichung bis 23. Januar

Doch bevor der Wähler seine Kreuzchen machen kann, gibt es für die Parteien und Wählergruppen einiges zu beachten, damit der Vorschlag auch zugelassen wird. Kandidaten, die für den Landkreis, eine Stadt oder eine Gemeinde antreten wollen, müssen von einer Partei oder Gruppierung - dem sogenannte Wahlvorschlagsträger - im Rahmen einer Versammlung aufgestellt werden. Die Aufstellung muss vor Donnerstag, 23. Januar, stattfinden. Wichtig dabei ist, dass die Organisation - eine Partei oder eine Gruppierung - wahlberechtigt ist.

Bildet sich eine neue Gruppierung, wie etwa in Immenreuth die Immenreuther Wählergemeinschaft, muss sie erst sogenannte Unterstützerunterschriften sammeln. In Gemeinden bis zu 1000 Einwohnern werden 40 Unterstützer benötigt. Bis 2000 Einwohner sind es 50, bis 3000 Einwohner 60, bis 5000 Einwohner 80 und bis 10 000 Einwohner 120 Unterschriften. Mit knapp über 1800 Einwohnern braucht die neue Liste in Immenreuth 50 Unterschriften, damit sie zur Wahl zu gelassen wird.

In einer Versammlung müssen die Kandidaten vorgeschlagen und beschlossen werden. Seit 17. Dezember besteht die Möglichkeit, die Listen bei dem jeweiligen Wahlleiter einzureichen. Diese Frist endet am Donnerstag, 23. Januar. Die jeweiligen Wahlleiter des Landkreises, der Stadt oder der Gemeinde prüfen die Vorschläge auf den Inhalt - es müssen etwa die Namen der Kandidaten, die Partei oder Gruppierung und mindestens zehn Unterschriften von Wahlberechtigten vorhanden sein.

Auch ob die Wahlvorschläge den formellen Ansprüchen genügen und ob alle benötigten Bescheinigungen mit abgegeben worden sind, wird geprüft. Wichtig für die Gültigkeit ist auch, ob die Versammlung zur Nominierung korrekt abgelaufen ist - das wird anhand der Dokumentation dazu festgestellt.

Druck der Wahlscheine

"Ein Wahlvorschlag kann auch zurückgewiesen werden", erklärt Thomas Schraml, Ansprechpartner für kommunale Angelegenheiten. Etwa wenn die Nominierungsversammlung nicht korrekt durchgeführt oder falsch dazu geladen wurde. In so einem Fall könne die Nominierung noch einmal wiederholt werden - vorausgesetzt, die Frist dafür ist noch nicht abgelaufen. Diese läuft bis zum 23. Januar (18 Uhr). Das sei aber "noch nicht passiert", so Schraml, der seit 2008 Wahlen betreut und bereits zwei Kommunalwahlen begleitet hat.

Spätestens am Dienstag, 18. Februar, werden die zugelassenen Wahlvorschläge durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Und spätestens zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Druck der Stimmzettel, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen.

Als Kreis-, Stadt- oder Gemeinderat darf jeder EU-Bürger kandidieren, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit drei oder mehr Monaten in der jeweiligen Kommune wohnt. Eine Altersbeschränkung wie bei hauptamtlichen Bürgermeistern oder Landräten gibt es nicht. Diese dürfen beim Amtsantritt noch keine 67 Jahre alt sein. Die Zahl der zu wählenden Stadt- und Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune.

Hintergrund:

Warum es nur noch 50 Kreisräte geben wird

Zehn Kreisräte weniger werden es nach der Kommunalwahl 2020 im Landkreis Tirschenreuth sein. Das liegt an der Einwohnerzahl. Liegt die unter 75 000, gibt es 50 Kreisräte. Aktuell sind es 60. Auch wenn bereits 2010 die Einwohnerzahl des Landkreises unter die 75 000-Marke gerutscht ist, nämlich auf 74 802, wurden in 2014 noch 60 Kreisräte gewählt. Ändert sich während einer Wahlperiode die Einwohnerzahl, wird erst in der übernächsten Wahl die Zahl der Räte angepasst. Für die Kommunalwahl, die zuletzt 2014 stattfand, ist die Einwohnerzahl vom Jahr 2008 als Grundlage herangezogen worden. Für die Wahl im nächsten Jahr gilt die Einwohnerzahl vom März 2019, die bei 72 353 liegt. (sfo)

 
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