„Die Pflege ist ein Dschungel. Die Pflegeberatung ist da, um durch diesen zu führen“, stellte die AOK-Beraterin ihre Aufgabe vor. Im Mittelpunkt der Beratung stehen nicht nur die Demenzkranken, sondern auch deren Angehörige. Thematisch ginge es von Fragen zu Pflegegraden, Vorsorgevollmacht und Schwerbehindertenausweis über Essen auf Rädern bis zu nötigen Umbauten im privaten Wohnbereich. „Die Menschen kommen zu mir, wenn sie überfordert sind. Manchmal bekomme ich aber auch einen Anruf aus dem Klinikum.“ Zwar berate sie nur Patienten, die bei der AOK versichert sind. Allerdings habe jede Pflegekasse gesetzlich vorgeschrieben eine Pflegeberatung.
Begutachtung durch MdK
Viele Betroffene haben Späth zufolge Fragen zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK), um die Pflegebedürftigkeit und einen möglichen Pflegegrad zu bestimmen. Sie empfiehlt, Arzt- und Krankenhausberichte, Ergebnisse von Demenztests, den Medikamentenplan und Schwerbehindertenausweis, Vorsorgevollmachten und alle weiteren schriftlichen Belege für den Gutachter bereit zu legen, um mündliche Aussagen zu unterstützen. Sie betonte auch: „Ein Demenzkranker kann eine Fassade aufbauen.“ Umso wichtiger sei es, dass Angehörige und wenn vorhanden ein Mitarbeiter des Pflegedienstes bei der Begutachtung mitwirken. „Auf wichtige Dinge, die der Gutachter vor Ort nicht sehen kann, muss der Angehörige hinweisen.“ Viele Angehörige haben ihr zufolge Angst, den zu Pflegenden bei der Begutachtung bloßzustellen. Dennoch müssten Verhaltensauffälligkeiten und kognitive Schwächen thematisiert werden. Hier sei Diplomatie gefordert.
„Tätigkeiten in der Hauswirtschaft, wie kochen oder waschen, interessieren den Gutachter, aber sie fließen nicht in die Bewertung ein, wenn es nur in diesem Bereich Bedarf für Unterstützung gibt“, betonte die Beraterin. Eine Seniorin, die geistig fit ist, aber ihre Fenster nicht selber putzen kann, müsse eine Unterstützung daher selbst finanzieren.
Grundsätzlich werde bei der Frage nach einer Pflegebedürftigkeit nur bewertet, was innerhalb der Wohnung passiere. „Das einzige, was außerhalb der Wohnung bewertet wird, ist das Treppensteigen“, so Späth. „Die Pflegeversicherung greift erst bei einem gewissen Bedarf in der Grundpflege.“ Eine Pflegebedürftigkeit komme nur dann infrage, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehe. Wird sie festgestellt, bestehe Anspruch auf Geld- beziehungsweise Sachleistungen.
Entlastung für Angehörige
Die Pflegeberaterin stellte zahlreiche zusätzliche Leistungen vor, die pflegende Angehörige entlasten können. Dazu gehört die stunden- oder tageweise Verhinderungspflege bei einem vorübergehenden Ausfall der Pflegeperson sowie die Kurzzeitpflege für eine Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Urlaub der Pflegeperson oder einer Verschlechterung der Situation.
Die Situation in der Kurzzeitpflege bezeichnete Späth als „prekär“: Es gebe zwar oft genug Betten, aber nicht genug Personal, weshalb durchaus vorhandene Betten gesperrt würden. Gute Worte fand sie zum Thema Tagespflege: „Das ist nicht nur ein Gewinn für die Angehörigen, die eine Auszeit brauchen, sondern den Leuten gefällt es dort. Eine Tagespflege kriegen Demenzkranke noch gut auf die Reihe, auch wenn am Anfang meist ein kleiner Schubs notwendig ist. Ich höre fast immer Gutes.“
Für pflegende Angehörige gelte: „Wenn man über die eigene Grenze geht, kann es sein, dass es auf die Gesundheit geht. Und die Grenze muss da sein, wo es auf die Gesundheit geht.“ Andere Angehörige sollten Pflegende, die ihre Gesundheit gefährden, um einen Kranken nicht ins Heim geben zu müssen, bremsen. Man solle aus diesem Grund auch niemandem versprechen, dass er nie ins Heim muss.
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