(rns) Die Täter erbeuteten Aufsitzrasenmäher, Bohrmaschinen, Spindelmäher, diverses Werkzeug und in einem Fall auch 200 Euro Bargeld aus einem Kassenhäuschen. Drei junge Polen, die zu ihren Einbruchstouren mit einem Lieferwagen unterwegs waren, fassten die Beamten am Platz des VfB Rothenstadt. Zwei von ihnen wurden mittlerweile von Richter Otmar Schmid wegen bis zu sieben Taten zu Jugendstrafen von knapp drei Jahren verurteilt. In den ersten Verhören hatten die 20 und 21 Jahre alten Männer angegeben, dass ein damals 40-jähriger Landsmann ihnen das Auto geliehen habe. Außerdem sei er bei Taten in Lorenzreuth, in Pechbrunn und in Hof dabei gewesen.
Als der Fiat Dukato, nach der Verhandlung wieder frei gegeben worden war, sandte der mittlerweile 44-Jährige jemanden, der es von der Polizei abholte. Kurz darauf kontrollierten die Fahnder jedoch das Fahrzeug bei Luhe- Wildenau und fanden darin auch den gesuchten Besitzer. Am Donnerstag stand der verheiratete Maler vor dem Schöffengericht. Der nun seit Dezember in U-Haft Sitzende gestand, in Lorenzreuth und Pechbrunn „Schmiere gestanden“ zu haben, als seine Komplizen die Tore aufgebrochen hatten. Auf dem Fussballplatz in Trogen, auf der Golfanlage bei Hof und in Steinmühle sei er aber nicht dabei gewesen. In der Nacht zum 1. Mai 2014, als die letzten drei Beutezüge geschahen, sei er in Holland gewesen. Er erinnere sich an den „Königinnen-Tag“, der dort gefeiert worden war.
Dieser Angabe stand nicht nur die Aussage der Komplizen entgegen, sondern auch, dass das Handy des Angeklagten zu diesem Tatzeitpunkt in Hof eingeloggt war. Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Peter Frischholz war daher überzeugt, dass der Angeklagte auch bei diesen Taten dabei gewesen sein musste. Die Höhe des erbeuteten Gutes – insgesamt hatten die Polen Sachen im Wert von 55.000 Euro gestohlen und 22.000 Euro Sachschaden angerichtet – und die Gleichbehandlung mit den anderen Verurteilten erforderten eine Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe.
Rechtsanwalt Tadeusz Schwarz warf Staatsanwalt Frischholz vor, nicht objektiv zu sein. Das Alibi seines Mandanten lasse Frischholz außer Acht. Der Maler sei nicht „Chef der Bande“ gewesen. Es habe ja auch so sein können, dass „drei Jugendliche einen 40-jährigen Säufer“ ausgenutzt hätten, ihnen das Auto zu leihen, wofür er fast nichts bekommen habe. Seit damals habe sich der, weder in Polen, noch in Deutschland Vorbestrafte auch nichts mehr zuschulden kommen lassen. Schwarz plädierte auf zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.
Richter Hubert Windisch und die Schöffen verurteilten den Angeklagten zu zwei Jahren und drei Monaten. Zwei Taten seien einwandfrei erwiesen. Bei den anderen dreien sei die Lage unklar, so dass er nur wegen Beihilfe - geschehen durch das Verleihen des Autos - zu den bandenmäßig begangenen Einbruchstaten verurteilt werden könne.













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