Behördenverlagerung: Raus aus München und rein in die Oberpfalz

Weiden in der Oberpfalz
04.12.2022 - 22:05 Uhr
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Im Jahr 2015 hat Bayern die Verlagerung von Behörden raus aus der Landeshauptstadt gestartet. Vor einem Jahr wurde die zweite Welle angestoßen. Ein Überblick, wie viele in die Oberpfalz umziehen – und welche schon angekommen sind.

Seit sieben Jahren werden Behörden und die dort angesiedelten Arbeitsplätze aus der Landeshauptstadt München oder anderen Ballungsräumen aufs Land verlegt. Für die Oberpfalz waren in der ersten Stufe elf Verlagerungsprojekte mit insgesamt 374 Arbeitsplätzen vorgesehen – angekommen sind bislang 252 Arbeitsplätze in zehn Behörden, teilte das Finanzministerium auf Anfrage von Oberpfalz-Medien mit. Bayernweit werden im Zuge des Konzepts "Regionalisierung von Verwaltung" bis zum Jahr 2025 insgesamt 62 Behörden oder staatliche Einrichtungen mit mehr als 2000 Arbeitsplätzen und 930 Studierenden verlagert.

Neben der Oberpfalz, die 374 Stellen erhält, sollen nach den Planungen von 2015 nach Oberfranken 418 Arbeitsplätze und 500 Studierende, 346 Stellen nach Unterfranken sowie 201 Arbeitsplätze und 360 Studierende nach Mittelfranken. Zudem erhält Niederbayern 395 Arbeitsstellen, Oberbayern 253 Arbeitsplätze sowie Schwaben 238 Stellen und 70 Studierende. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 war "bayernweit bei 50 Projekten der Dienstbetrieb mit über 1450 Personen bereits aufgenommen", heißt es aus dem Ministerium. "Die bisherige Umsetzung verläuft planmäßig."

Grundsatz der Freiwilligkeit

Die Verlagerungen aus München und anderen Ballungsgebieten in Bayern gehen nicht von heute auf morgen. Das war von Anfang an klar – und wurde auch immer so gesagt. Es müssen unter anderem geeignete Bürogebäude gefunden sowie eventuell saniert oder umgebaut oder sogar neu gebaut werden. Zehn Jahre hat sich die Staatsregierung für die Behördenverlagerung Zeit genommen – auch, weil diese nicht über die Köpfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinweg stattfinden soll. "Es gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit. Niemand wird gegen seinen Willen, sondern nur auf eigenen Wunsch versetzt", teilte ein Sprecher mit. "Circa zwei Drittel der bereits verlagerten Arbeitsplätze konnten entsprechend dem ausdrücklichen Versetzungswunsch der Beschäftigten vor Ort besetzt werden, circa ein Drittel wurden neu eingestellt“, sagte dazu Finanzminister Albert Füracker (CSU). Bei der Behördenverlagerungen wird auch die natürliche Fluktuation ausgenutzt, etwa wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter in Rente und Pension geht.

In der zweiten Stufe, die vergangenes Jahr von der Staatsregierung angestoßen wurde, sollen in der Oberpfalz noch einmal 300 Arbeitsplätze dazukommen – in der am 30. September eröffneten neuen Dienststelle des Landesamtes für Finanzen in Weiden. "Allein am Dienstort in Weiden sind bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits 47 Mitarbeitende zu den bis dahin Beschäftigten hinzugekommen, bis Jahresende wird dies voraussichtlich auf über 70 ansteigen", erwartet das Ministerium. Darüber hinaus sind in der zweiten Stufe keine weiteren Behördenverlagerungen in die Oberpfalz geplant.

Insgesamt sollen bis zum Jahr 2030 im Zuge der zweiten Stufe der Behördenverlagerung in 14 Projekten weitere rund 2670 Arbeits- und 400 Studienplätze verlagert werden. Nach Oberfranken gehen 370 Stellen und 400 Beschäftigte, nach Unterfranken 400 Stellen und nach Mittelfranken 40 Beschäftigte. Nach Niederbayern werden 360 Stellen verlegt, nach Schwaben 200 und nach Oberbayern 1000.

Baustein der Strukturpolitik

Die Behördenverlagerungen versteht die bayerische Staatsregierung als "ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik". Durch die Verlagerung würden sichere Arbeitsplätze geschaffen und die Infrastruktur des ländlichen Raumes gestärkt. Zur Begründung verweist das Ministerium auf seiner Webseite auf den Auftrag der Bayerischen Verfassung, in ganz Bayern gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu fördern und zu sichern. Mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst in den ländlichen Raum will der Freistaat "Vorbild für die Wirtschaft sein“, sagte Füracker.

Eine Antwort auf die Frage, wie sich die Behördenverlagerung auf die Zahl der Staatsbeschäftigten in München bis zum Jahr 2030 auswirkt, kann das bayerische Finanzministerium nicht geben. Einerseits stünden "keine entsprechenden auswertbaren Daten für eine Prognose zur zukünftigen Entwicklung zur Verfügung, sodass hierzu leider keine Aussage möglich ist". Andererseits werde die Zahl der in München beim Staat Beschäftigten von einer "Vielzahl von teils gegenläufig wirkender Faktoren" beeinflusst. Das Ministerium nennt unter anderem die Zahl der Neueinstellungen und Erstverwendungen im Ballungsraum München, die altersbedingten Abgänge, Versetzungen und Abordnungen. Auch die Aufgabenzuwächse aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl Münchens würden sich auf die Zahl der Staatsbeschäftigten auswirken. "So führt beispielsweise ein Bevölkerungswachstum zu einem zwangsläufigen Zuwachs an Personal in nicht verlagerungsfähigen Bereichen, wie zum Beispiel bei der Sicherheit, der Kinderbetreuung, den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen." Die Entwicklung der Zahlen lasse "daher keine direkten Rückschlüsse auf mögliche Effekte der Behördenverlagerung zu".

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Hintergrund:

Behördenverlagerung

  • In der ersten Stufe der Behördenverlagerung werden bis zum Jahr 2025 mehr als 2000 Arbeitsplätze bayernweit verlagert
  • Weitere rund 2670 Stellen sollen bis zum Jahr 2030 aus München und aus Ballungsräumen verlagert werden.
 
 

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