Verteidiger Engelbert Schedl möchte für seinen Mandanten am liebsten eine Verurteilung nach Jugendrecht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren erreichen. Das hätte zur Folge, dass der nicht vorbestrafte 21-Jährige im Regelfall nach einem Jahr aus der Haft entlassen würde. Eine Unterbringung wegen einer Sucht würde jedoch wahrscheinlich zwei Jahre dauern.
Vor der Jugendkammer des Landgerichts musste sich der junge Mann am Montag wegen Brandstiftung in mehreren Fällen verantworten. Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Matthias Biehler legt ihm zur Last, im Juli und August 2019 vier Mal im Weidener Ortsteil Neunkirchen Brände gelegt zu haben. Der junge Mann war zum Tatzeitpunkt Heranwachsender und hatte bis zu seiner Inhaftierung bei der Mutter gelebt. Am ersten Verhandlungstag zeigte er sich geständig. Er gab zu, am 8. Juli morgens gegen 3.45 Uhr eine Lagerscheune nahe seiner Wohnung mittels Feuerzeugbenzin angezündet zu haben. Hier war hoher Schaden – etwa 100.000 Euro – entstanden. In der Scheune waren damals unter anderem ein Motorrad, eine Dachbox, ein Roller und ein Pkw-Anhänger untergestellt. Der Brand hat alles völlig zerstört.
Am 13. August setzte der „Feuerteufel“ wiederum mittels Benzin einen Holzzaun in Brand und am 29. August ein Gartenhäuschen. Letzteres konnte, dank der zeitigen Entdeckung durch einen Nachbarn, die Feuerwehr noch retten, so dass „nur“ Schaden von 3000 Euro entstand. Letztlich hatte der Angeklagte wenige Tage später ein Nebengebäude des Hauses seiner Mutter angezündet, in dem ein Freund, mit dem er zuvor auf Zechtour gewesen war, übernachtete. Dieser konnte von der Mutter des Angeklagten rechtzeitig geweckt werden, als diese den Brand durch das Toilettenfenster entdeckt hatte.
Auf Nachfrage von Landgerichtspräsident Gerhard Heindl und Richter Matthias Bauer erklärte der Berufslose, dass er kein Motiv für die Taten gehabt habe. „Mit mir stimmt etwas nicht. Egal wie es hier ausgeht – ich werde danach auf eine ambulante oder stationäre Therapie gehen“, sagte er. Alle Taten habe er unter reichlichem Alkoholeinfluss begangen. Sechs bis sieben beziehungsweise sieben bis acht Halbe Bier habe er jeweils intus gehabt. Auch diverse Misserfolge in seinem Leben könnten für seine Taten verantwortlich sein, meinte der Arbeitslose. Bei der Bundeswehr war er nach drei Wochen rausgeflogen. Eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft sei gescheitert, ebenso wie eine Ausbildung zum Krankenpflegehelfer. Bei der Führerscheinprüfung war er durchgefallen.
Zahlreiche Polizisten, die mit der Aufnahme der Brandstiftungen und den Ermittlungen betraut waren, sowie die betroffenen Brandleider wurden am Montag als Zeugen gehört. Am Donnerstag um 9 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. Es kommen weitere Zeugen zu Wort sowie Psychiater Thomas Lippert (Nürnberg). Dieser wird sicherlich würdigen, dass der Angeklagte schon mit zehn und zwölf Jahren als „Zündler“ in Neunkirchen und in Schwarzenbach auffällig geworden war. Damals hatte er, wegen seines Alters, nicht belangt werden können.



















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