Energiekrise: Antworten auf Fragen zur neuen Gasumlage

Weiden in der Oberpfalz
05.08.2022 - 14:36 Uhr
OnetzPlus

Gas ist wegen des russischen Krieges gegen die Ukraine knapp und wird immer teurer. Auf Verbraucher und Unternehmen kommen drastische Preissteigerungen zu. Eine Umlage soll die Belastung verteilen. Das ist über die Gasumlage bekannt.

Weshalb soll es die Gasumlage geben?

Die Gasumlage soll dazu beitragen, die Verluste der Gasimporteure auszugleichen. Ziel ist es, eine Insolvenz dieser Unternehmen zu verhindern. Die Sorge: Deren Insolvenz könnte zum Zusammenbruch der Gasversorgung in Deutschland führen. Neben den Eigentümern der Gasimporteure und den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für die Unternehmen sollen auch Gasverbraucher einen Beitrag leisten.

Warum sind die Gasimporteure in Schwierigkeiten?

Wegen des russischen Krieges gegen die Ukraine sind die Energiepreise gestiegen. Zudem liefert der russische Staatskonzern Gazprom weniger Erdgas als vertraglich vereinbart. Gasimporteure müssen also Erdgas aus anderen Quellen beziehen. Das ist teuer. Gleichzeitig können sie die Preise wegen bestehender Verträge bisher nicht oder kaum an ihre Kunden weitergeben. Das führt zu Verlusten. Diese Verluste könnten die Unternehmen in die Insolvenz stürzen.

Ab wann wird die Gasumlage fällig?

Die Gasumlage muss ab dem 1. Oktober bezahlt werden. Nach der neuen Verordnung der Bundesregierung kann sie längstens bis zum 1. April 2024 erhoben werden. Die Abrechnung erfolgt bis zum 30. September 2024.

Wie hoch fällt die Gasumlage aus?

Das ist noch nicht bekannt. Die Höhe der Gasumlage soll erst am 15. August bekannt gegeben werden. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht davon, dass die Umlage zwischen 1,5 und 5 Cent pro Kilowattstunde betragen könnte. Klar ist heute schon: Die Gasumlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

Kommt die Gasumlage zusätzlich zu den Preiserhöhungen, die manche Unternehmen von Verbrauchern fordern?

Ja. Die Umlage "fällt zusätzlich zu bereits bestehenden Preisbestandteilen an", heißt es beim Bundeswirtschaftsministerium. Das heißt, Verbraucher müssen etwaige steigende Gaspreise und die Gasumlage zahlen. "Das ist kein leichter Schritt, aber die Umlage erlaubt damit eine gleichmäßigere Verteilung der Lasten", begründet das Ministerium diese Lösung. Die Alternative wäre, die Mehrkosten nur Kunden von Gasimporteuren aufzubürden, deren Lieferungen aus Russland ausfallen. Davon hat die Bundesregierung schon vor Wochen abgesehen. Die Begründung: Dies würde zu extremen Diskrepanzen und Wettbewerbsverzerrungen führen: Als Beispiel nennt das Bundeswirtschaftsministerium die Glasindustrie. So könnte es sein, dass Glashersteller einen um ein Vielfaches höheren Preis zahlen müssten, ein anderer wiederum nicht.

Gibt es Entlastungen für Gaskunden?

Ja, das ist von der Bundesregierung geplant. Ziele sei es, unter anderem "jene zu unterstützen, die wenig Geld haben und daher besonders unter den Preissteigerungen leiden", heißt es beim Bundeswirtschaftsministerium. Diskutiert werden von den Koalitionspartnern SPD, FDP und Grüne, ob die Kündigungsschutzregeln für Mietwohnungen und Energieverträge so geändert werden, dass überforderten Mietern der Mietvertrag oder Energiekunden der Liefervertrag nicht gekündigt werden kann. Zudem verweist das Bundeswirtschaftsministerium auf die bereits beschlossenen zwei Entlastungspakte, darunter die Reform des Wohngeldes und die Einführung des Bürgergeldes.

Soll es auch für Unternehmen Entlastungen geben?

Die Bundesregierung will den Schutzschirm für Unternehmen, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten sind, verlängern. Dazu zählen unter anderem die Kreditlinien der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Bürgschaftsprogramme, Zuschüsse für besonders energieintensive Unternehmen und direkte staatliche Eigenkapitalhilfen für systemrelevante Unternehmen. Letztere hat etwa der Energieimporteur Uniper erhalten. Die Bedingungen der Verlängerung des Schutzschirms werden derzeit erarbeitet.

Was ist mit Gaskunden, die Festverträge haben, die weder eine Preiserhöhung oder eine Umlage zulassen?

Das ist noch nicht bekannt. Das Bundeswirtschaftsministerium sagt, es prüfe diese Frage noch.

Trifft die Umlage auch Fernwärmekunden?

Nein. Fernwärme-Kunden sind bisher nicht erfasst. Auch bei diesem Punkt sagt das Bundeswirtschaftsministerium, dass es diese Frage derzeit prüfe. Es kann also noch Änderungen geben.

Wie wird die Gasumlage begründet?

Zur Begründung der Gasumlage verweist das Bundeswirtschaftsministerium auf die „erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland“. Der russische Staatskonzern Gazprom hat am 14. Juni die Liefermengen durch die Ostsee-Pipeline Nord-Stream 1 auf rund 40 Prozent reduziert. Auch nach dem Lieferstopp wegen der alljährlichen Wartungsarbeiten blieb es am 21. Juli bei der reduzierten Liefermenge von 40 Prozent. Inzwischen wurden die Erdgaslieferungen von russischer Seite auf 20 Prozent reduziert. "Für keine der Lieferreduktionen gibt es einen technischen Grund", betont das Ministerium in Berlin.

Wie läuft die Weitergabe der Umlage ab?

Zur Berechnung der Umlage werden als Erstes die Kosten der Ersatzbeschaffung für Gas ermittelt. Der Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe, legt diese um. Das trifft dann die sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen. In der Regel sind dies die Energieversorger. Diese wiederum, etwa die Stadtwerke, können frei entscheiden, ob sie diese Umlage letztlich an Gasendverbraucher weitergeben.

Welche Unternehmen erhalten einen finanziellen Ausgleich aus der Gasumlage?

Einen finanziellen Ausgleich können Unternehmen erhalten, die Erdgas nach Deutschland importieren. Sie müssen unmittelbar von einem Ausfall von Gasimportverträgen und entsprechenden Mengen betroffen sein. Laut Bundeswirtschaftsministerium gilt dies nur für Verträge, die vor dem 1. Mai geschlossen wurden.

Wird die Berechnung der Zusatzkosten geprüft?

Ja. Die Mehrbeschaffungskosten der Gasimporteure sollen Wirtschaftsprüfer prüfen. Nur die so testierten, tatsächlichen Mehrbeschaffungskosten können für die Umlage geltend gemacht werden. Zudem überwacht die Bundesnetzagentur als Behörde alles.

Welche Rolle spielt der Bundestag?

Die Bundestag muss von der Bundesregierung über die Rechtsverordnung zur Gasumlage 72 Stunden vor ihrer Verkündung über den Inhalt informiert werden. Der Bundestag kann eine Verkündigung ablehnen oder binnen zwei Monaten eine Aufhebung fordern.

Hintergrund:

So weit sind Gasspeicher bisher gefüllt

Ende März hat der Bundestag Vorgaben beschlossen, wie die Gaspeicheranlagen zu befüllen sind. Ein Überblick zu den Wegmarken:

  • Füllstand derzeit: 70,4 Prozent am Mittwoch (die Werte werden immer zwei Tage später mitgeteilt).
  • 1. September: Die Gasspeicher müssen mindestens zu 75 Prozent gefüllt sein.
  • 1. Oktober: Der Füllstand der Gasspeicher muss 85 Prozent betragen.
  • 1. November: Die Speicher müssen zu 95 Prozent befüllt sein.
 
 

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