Im Prozess um den Ertrinkungstod des 22-jährigen Moritz G. in Weiden in der Oberpfalz sollen vor dem dortigen Landgericht heute weitere Plädoyers gehalten werden. Vier Schlussvorträge von Verteidigern stehen noch aus. Staatsanwalt, Nebenklagevertreter sowie einer der Anwälte haben bereits plädiert. Die restlichen Plädoyers waren am vergangenen Freitag vorgesehen, jedoch lieferten sich Richter und Anwälte stattdessen ein stundenlanges Ping-Pong-Spiel aus Beweisanträgen und deren Ablehnung.
Ein Ortstermin am Unglücksort
Angeklagt sind drei Bekannte des Opfers. Ihnen wird vorgeworfen, dem 22-Jährigen nicht geholfen zu haben, nachdem er im Herbst betrunken in den Weidener Flutkanal gefallen war. Der junge Mann ertrank. In der Anklage war den drei Deutschen Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen worden.
In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt aber keinen Tötungsvorsatz als erwiesen gesehen und eine Verurteilung zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Aussetzung mit Todesfolge gefordert. Der Vertreter der Nebenklage plädierte auf eine Verurteilung jeweils wegen Totschlags. Der Verteidiger eines der drei Angeklagten forderte für seinen Mandanten einen Freispruch.

























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