Der 48-jährige Mann hatte 2019 bei einer Kontrolle versucht, die Frau zum Handverkehr zu überreden. Als sie dies ablehnte, wollte er wenigstens „alles sehen“. Die Frau entblößte sich daraufhin, meldete aber das Vorkommnis später bei der Polizeiinspektion Waldsassen.
Von den Folgen wurde der Mann schwer getroffen. Sofortige Suspendierung aus dem Dienst, Anfeindungen gegen ihn und seine Familie im Wohnumfeld und drohender Verlust seines Beamtenstatus samt den Pensionsansprüchen. Nachdem Vorsitzender Richter Reinhhold Ströhle am ersten Verhandlungstermin in der Berufung schon angedeutet hatte, dass er wenig Spielraum sehe, vom Urteil der ersten Instanz weg zu kommen – er warnte, dass eher noch eine härtere Verurteilung kommen könnte, weil Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Peter Frischholz ebenfalls Berufung eingelegt hatte – zog Anwalt Colbatz einen letzten Trumpf aus dem Ärmel.
Ein früher seinen Mandanten behandelnder Arzt habe bei diesem ein „mittelgradig depressives Syndrom“ festgestellt. Als er die Straftat begangen habe, sei seine Zurechnungsfähigkeit aufgehoben, oder mindestens stark eingeschränkt gewesen. Der Landkreisbürger leide unter stark gesteigertem Sexualverlangen. Durch ein Gutachten der Nürnberger Psychiaterin Dr. Anna-Christina Wunder-Lippert solle attestiert werden, dass sein Trieb damals nicht „wünschenswert steuerbar“ gewesen sei.
Staatsanwalt Frischholz wies darauf hin, dass der Angeklagte im Privatleben und als Polizist jahrzehntelang „funktioniert“ hatte. Auch direkt bei der Tat habe er sich nicht als Perverser gezeigt, sondern die Brüste und den Körper der Geschädigten "bewundert" und sie anschließend fahren lassen. Er sehe keine Chance, dass „verminderte Schuldfähigkeit“ durch die Untersuchung heraus komme. Trotzdem setzte Ströhle den Prozess zur Einholung des Gutachtens aus. Wenn es vorliegt, wird mit der Berufungsverhandlung neu begonnen.

















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