Ich bin frisch zweitgeimpft. Gelte ich bei einer 2G plus Regelung als geboostert oder muss ich mich trotzdem testen lassen?
Wer zweifach geimpft ist, gilt aktuell in Bayern zunächst nicht als geboostert, folglich ist ein Test bei einer 2G plus Regelung notwendig, heißt es seitens des bayerischen Gesundheitsministeriums. Das gilt auch für jede Person, die Johnson & Johnson als Erstimpfstoff erhalten hat. Eine Booster-Impfung ist nach mindestens drei Monaten nach der Zweitimpfung fällig. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen bei zweifach-geimpften Personen: Infiziert sich die geimpfte Person nach der Zweit- oder sogar noch vor der Erstimpfung mit dem Corona-Virus, ist ein zusätzlicher Genesenen-Nachweis ausreichend, um als geboostert zu gelten. In Nordrhein-Westfalen entfällt bei geltender 2G-Plus-Regel der Test auch, wenn die zweite Impfung mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt. Ob Bayern hier nachzieht, ist bisher nicht klar.
Dürfen ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren zum Frisör gehen, wenn sie täglich getestet werden?
In Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unausweichlich ist, gilt grundsätzlich 2G. Konkret müssen Jugendliche ab 14 Jahren somit einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, wenn sie zum Frisör gehen wollen. Auch herrscht eine FFP2-Maskenpflicht für alle Anwesenden. Kinder unter 14 Jahre dürfen sich auch ungeimpft die Haare schneiden lassen.
Dürfen ungeimpfte Gaststätten- und Ladenbesitzer bei einer 2G-Regelung Gäste und Kunden kontrollieren? Und hat der Kunde bzw. Gast ein Recht darauf, nach deren Impfstatus zu fragen?
Für Mitarbeiter im Handel und in der Gastronomie gilt aktuell die 3G-Regelung. Das bedeutet, sie müssen, wenn sie arbeiten wollen, weder geimpft noch genesen sein. Allerdings müssen sie täglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Deshalb dürfen sie, wenn der Test negativ ist, Kunden und Gäste genau so kontrollieren, wie ihre geimpften und genesenen Mitarbeiter. Eine Auskunftspflicht gibt es aus Datenschutzgründen nicht. Kein Mitarbeiter muss seinen Status, also ob er geimpft, genesen oder getestet ist, laut verkünden.
Ist es möglich, dass ein Frisör/oder Fußpfleger bei einem nicht geimpften Kunden einen Hausbesuch mach?
"Im Hinblick auf geschlossene Räume darf der Zugang zu Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind", darf Zugang nur für Menschen ermöglicht werden, die geimpft genesen oder unter 14 Jahre alt sind. So steht es in der gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Aus diesem Grund sind derzeit auch keine Hausbesuche von Frisören möglich. (In einer früheren Version dieses Beitrags, war noch eine andere Interpretation der Verordnung dargestellt, diese war nicht richtig. Frisör-Hausbesuche sind nicht möglich. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen).
Wie ist die Regelung bei einem Familientreffen in einer Gaststätte nach einer Beerdigung?
Sofern alle Teilnehmer geimpft sind, dürfen derzeit 10 Personen zu einer geschlossenen Gesellschaft zusammenkommen. Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Sobald Ungeimpfte teilnehmen, sind nur noch zwei Haushalte erlaubt.
Stand vom 19.01.2022
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