Weiden in der Oberpfalz
15.10.2020 - 16:31 Uhr

Hilfe für Gastronomie: Genossen beantragen, was längst gilt

In der Coronakrise will die SPD den geplagten Weidener Wirten etwas Gutes tun. Ihr Antrag, der ihnen das Bewirtschaften von Freisitzen auch im Winter ermöglichen soll, ist jedoch überflüssig.

Stühle und Tische rausstellen, auch im Winter – das konnten die Weidener Wirte auf Antrag schon bisher. Archivbild: Gabi Schönberger
Stühle und Tische rausstellen, auch im Winter – das konnten die Weidener Wirte auf Antrag schon bisher.

Der Christkindlmarkt nimmt den Wirten in der Fußgängerzone im Dezember den Platz, den sie für ihre Außenbestuhlung bräuchten. Das kam jetzt ans Licht. Dabei stellte die SPD-Fraktion bereits Mitte September einen Antrag, um den Weidener Gastronomen in der Coronakrise zu helfen: Die Wirte sollen heuer bis zum Jahresende Freiflächen bewirtschaften dürfen. Dieser Antrag dürfte sich erledigt haben, noch bevor sich der Bauausschuss am Donnerstag, 22. Oktober, damit beschäftigt.

Wie berichtet, treten die Genossen dafür ein, dass die Gastronomen auch im Winter im Freien bestuhlen können. Im Sachstandsbericht gibt die Stadtverwaltung zu verstehen: Das ist auch so schon möglich. "Die Sondernutzung kann auch in den Wintermonaten (bis Jahresende und darüber hinaus) beantragt und somit eine Bestuhlung und ein Betrieb im Freien gewährt werden", heißt es wörtlich. Und: "Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantragung der Sondernutzung in den Wintermonaten, unabhängig von der Corona-Krise, in den Vorjahren ebenfalls möglich war, jedoch von den Gastronomiebetreibern nur in seltenen Fällen beantragt wurde."

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Entgegen einer ersten Meldung beantragt die SPD auch nicht, dass die Sondernutzung im Herbst und Winter kostenlos erfolgen soll. Dies sei ein Missverständnis gewesen, erklärt Stadträtin Brigitte Schwarz, die im Bauausschuss Stellung nehmen will. Probleme wegen Heizpilzen haben die Wirte übrigens nicht zu erwarten. In anderen Städten sind die Wärmespender zwar wegen des Umweltschutzes tabu, weshalb das Bayerischen Wirtschaftministerium die Kommunen bat, solche Verbote für die Außengastronomie aufzuheben. In Weiden gebe es ein solches Verbot jedoch ohnehin nicht, stellt die Verwaltung fest.

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Was bleibt also? Die Stadt verweist auf ein Entgegenkommen bei den Gebühren für die Sondernutzung: Die Fälligkeit sei in diesem Jahr auf den 1.Oktober (statt 1. Juli) verschoben worden. "Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, bei der Stadtkämmerei einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung zu stellen." Die Stadt sei "sich der Tatsache bewusst, dass die Einschränkungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind die Gewerbetreibenden, insbesondere im Gastronomiebereich, zu einer existenziellen Bedrängnis führen können".

Dennoch wirbt die Verwaltung bereits um Verständnis, dass die Genehmigung von Freisitzen im Winter wohl auch nicht immer und überall genehmigt werden kann. Sie macht darauf aufmerksam, "dass beispielsweise in der Adventszeit der Christkindlmarkt betrieben wird, wenn es die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus zulassen. Der Betrieb von Freischankflächen darf aus Sicht der Verwaltung derartige Nutzungen nicht beeinträchtigen." Eine Einschränkung, die in den vergangenen Tagen an Eigendynamik mächtig zulegte.

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