Im Verfahren gegen einen 29-Jährigen, der im Dezember 2018 und im zweiten Halbjahr 2019 in einem Ort im Landkreis Tirschenreuth insgesamt neun junge Mädchen sexuell missbraucht haben soll, wurde auch am Dienstag weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
Der Angeklagte hat bereits gestanden, die Kinder und Jugendlichen durch Schmeicheleien und Versprechungen, aber auch durch Drohungen und Gewalt zu übelsten sexuellen Handlungen gebracht zu haben. Eine der Geschädigten war sogar eine ihm bis dahin unbekannte enge Verwandte gewesen. Außerdem hat er mehrfach Bilder seiner Genitalien unaufgefordert an Frauen versandt.
Am Dienstag berichtete der polizeiliche Sachbearbeiter von seinen Vernehmungen der 12 bis 16 Jahre alten Mädchen. Außerdem wurde die medizinisch-psychiatrische Sachverständige Dr. Anna-Christina Wunder-Lippert gehört, die vor allem zur Frage Stellung nehmen sollte, ob der Angeklagte unter einer psychischen Störung leidet – einem Hang, der ihn immer wieder erhebliche Sexualstraftaten begehen lässt.
Zu vermuten ist dies schon, da der Ledige sowohl 2012 vom Landgericht Weiden als auch 2017 vom Amtsgericht Tirschenreuth bereits wegen derartiger Taten verurteilt wurde.
An diesem Mittwoch um 9 Uhr werden Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Matthias Biehler und Verteidiger Dr. Georg Karl ihre Plädoyers abgeben. Dann spricht die Jugendkammer, besetzt mit Landgerichtsdirektor Gerhard Heindl, den Richtern Matthias Bauer und Oliver Gruber sowie zwei Schöffen, das Urteil.
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