Weiden in der Oberpfalz
21.01.2021 - 10:05 Uhr

Weiden: 29-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft Weiden erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen einen 29-Jährigen aus dem Landkreis Tirschenreuth. Die Verhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts ist auf sechs Tage festgesetzt.

Symbolbild Symbolbild: Matthias Hiekel/dpa
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Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, Vergewaltigung, Verbreitung pornografischer Schriften, Bedrohung und Nötigung steht seit Mittwoch ein 29-Jähriger aus dem Landkreis Tirschenreuth vor der Jugendkammer des Landgerichts. Was ihm Staatsanwalts-Gruppenleiter Matthias Biehler vorwirft, ist schwerwiegend. Zwei bis 15 Jahre umfasst das Strafmaß, falls seine Schuld erwiesen würde. Allerdings kommt es eventuell auch in Frage, dass der Angeklagte wegen eines krankhaften Hangs in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen wird.

Ab dem Sommer 2019 suchte der Arbeitslose laut Anklageschrift über „Instagram“ und „WhatsApp“ Kontakt zu jungen Mädchen. Mittels Schmeicheleien, Drohungen, Gewalt und Versprechungen soll es ihm gelungen sein, mehrere 12 bis 16 Jahre alte Mädchen, darunter auch eine ihm bisher nicht bekannte Verwandte, zu Treffen zu bewegen. Im Auto, in einem Carport und in einem Keller soll es dann zu üblen sexuellen Kontakten gekommen sein.

Auch die Versendung von Bildern seines Geschlechtsteils an junge Mädchen und Frauen wird dem Ledigen vorgeworfen. Dabei soll er seine Opfer aufgefordert haben, ihn beim Onanieren verbal zu unterstützen. Einer 14-Jährigen, die sein Ansinnen, sie solle ihn manuell befriedigen, abgelehnt und ihn dann auf „WhatsApp“ blockiert hatte, soll der Angeklagte gedroht haben, ihr „den Kopf einzuschlagen“. Das Mädchen gab aus Angst den Kontakt wieder frei.

Rechtsanwalt Dr. Georg Karl beantragte zu Beginn, die Öffentlichkeit für die gesamte Verhandlung auszuschließen. Landgerichtspräsident Gerhard Heindl, die Richter Matthias Bauer und Oliver Gruber sowie die beiden Schöffen lehnten dies jedoch ab. Während der Zeugeneinvernahme der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in fünf Fortsetzungstagen wird jedoch die Öffentlichkeit nicht präsent sein. Das Urteil soll am 24. Februar ergehen.

Weiden in der Oberpfalz19.01.2021
 
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