Weiden in der Oberpfalz
27.01.2022 - 18:19 Uhr

Regelungen bei Johnson & Johnson, Astrazeneca und Novavax: Antworten auf Ihre Leserfragen

Was muss ich bei Johnson & Johnson beachten? Und was bei Astrazeneca? Muss ich mich bei einem hohen Antikörperwert trotzdem boostern lassen? Und wie sieht es eigentlich unter Asylbewerbern aus? Hier finden Sie Antworten auf Corona-Fragen.

Nach der zweiten Spritze gilt man neun Monate lang als geimpft. Damit man den Status der vollständigen Impfung nicht verliert, sollte man sich zusätzlich noch boostern lassen. Das geht nach mindestens drei Monaten. Symbolbild: Sven Hoppe
Nach der zweiten Spritze gilt man neun Monate lang als geimpft. Damit man den Status der vollständigen Impfung nicht verliert, sollte man sich zusätzlich noch boostern lassen. Das geht nach mindestens drei Monaten.

Von Kira Lorenz, Lisa Sebald und Wolfgang Würth

Ich bin nur einmalig mit Johnson & Johnson geimpft. Laut der neuen Verordnung hätte ich aktuell keinen Impfstatus mehr. Stimmt das?

Ja, das stimmt. Wer im vergangenen Jahr mit Johnson & Johnson einmalig geimpft wurde, muss sich ein zweites Mal impfen lassen, um eine Grundimmunisierung zu erreichen. Erst nach zwei Impfdosen ist man vollständig geimpft, heißt es seitens des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Die Regelung trat am 15. Januar in Kraft. Das bedeutet unter anderem, dass Personen, die aktuell nur einmal geimpft sind, keinen Zugang zu Gaststätten oder Friseursalons haben, weil dort die 2G-Regelung herrscht. Um den Booster-Status zu erreichen, muss man sich nach der zweiten Spritze erneut impfen lassen: Aktuell nach mindestens drei Monaten, unabhängig davon, welchen Impfstoff man als erstes bekommen hat.

Darf mein Arbeitgeber erfragen, mit welchem Impfstoff ich geimpft bin?

Aktuell müssen Personen am Arbeitsplatz entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Der Arbeitgeber hat somit ein Recht darauf, den Status zu erfragen. Der Impfstoff ist irrelevant, solange Mitarbeiter vollständig geimpft sind, beziehungsweise die 3G-Regelung einhalten.

Ist es möglich, den neuen Impfstoff von Novavax als Booster zu bekommen?

Der Proteinimpfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax ist zugelassen und wird voraussichtlich Ende Februar zur Verfügung stehen. Allerdings gibt es noch keine eindeutige Empfehlung seitens der Stiko zur Booster-Impfung mit diesem Impfstoff. Auch die Vorgabe des Paul-Ehrlich-Instituts führt derzeit diesen Impfstoff noch nicht in den entsprechenden Listen bezüglich notwendiger Anzahl von Impfstoffdosen und anerkannten Impfstoffschemata auf. Voraussichtlich müssen aber, wie bei allen anderen bisherigen Impfstoffen auch, mindestens zwei Dosen verabreicht werden, um einen vollständigen Impfschutz zu erhalten.

Kapazitätsgrenze von 50 Prozent: Gilt das auch für vereinsinterne und geschlossene Veranstaltungen?

Die Kapazitätsbegrenzung auf 50 Prozent gilt auch für vereinsinterne Veranstaltungen, sofern es sich um öffentliche Veranstaltungen in nicht privaten Räumen handelt. Bei privaten Zusammenkünften gelten weiterhin die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen: Maximal 10 geimpfte oder genesene Personen. Wann eine private Zusammenkunft den Charakter einer Veranstaltung annimmt, muss allerdings im Einzelnen bewertet werden. Für die Abgrenzung zwischen einer privaten und einer öffentlichen Veranstaltung kommt es unter anderem darauf an, ob die Veranstaltung einen festen Teilnehmerkreis aufweist und zwischen den Teilnehmenden eine persönliche Verbindung besteht, beispielsweise auf einer Hochzeitsfeier.

Ich wurde im Frühjahr 2021 mit Astrazeneca geimpft. Gilt mein Impfschutz noch?

Astrazeneca ist in Deutschland als Impfstoff zugelassen. Allerdings verkürzt sich die Gültigkeitsdauer des Corona-Impfzertifikats ab dem 1. Februar 2022 auf neun Monate, unabhängig vom Impfstoff. Das bedeutet, Personen, die noch keine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ab dann nur noch für einen Zeitraum von neun Monaten nach der Zweitimpfung als vollständig geimpft. Bis dahin muss eine Auffrischungsimpfung stattgefunden haben, um den Status nicht zu verlieren, empfohlen wird sie schon nach drei Monaten. Für die Booster-Impfung gibt es bislang kein Ablaufdatum.

Nach zwei Impfungen und einer Infektion habe ich einen hohen Antikörperwert. Soll ich mich trotzdem zum dritten Mal impfen lassen?

Die Stiko empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine Booster-Impfung unabhängig vom Antikörperwert. Auch mit einem hohen Wert kann man sich erneut mit Corona infizieren. Vor einem schweren Verlauf ist man aktuell nur mit einer Auffrischungsimpfung geschützt.

Ist es richtig, dass Geflüchtete und Asylbewerber derzeit nicht gegen das Coronavirus geimpft werden, weil es Probleme mit der Haftungsfrage gibt?

Grundsätzlich stehen Asylbewerbern und Flüchtlingen die gleichen Wege zu einer Schutzimpfung gegen Covid-19 offen wie der übrigen Bevölkerung auch, sprich Impfungen über die Impfzentren oder über niedergelassene Ärzte, heißt es hierzu von der zuständigen Regierung der Oberpfalz. Darüber hinaus besteht seit April 2021 für die Bewohner des Anker-Zentrums Oberpfalz in Regensburg regelmäßig die Möglichkeit, sich direkt vor Ort impfen zu lassen. Auch finden in den Anschlussunterbringungen verschiedene Impfaktionen statt, die von der Unterkunftsverwaltung organisatorisch begleitet werden, etwa Impfaktionen durch örtliche Impfzentren in Gemeinschaftsunterkünften. Im Rahmen dieser Impfaktionen wurden 2021 und 2022 mehrere hundert Impfstoffdosen verabreicht.

Wie hoch ist die Impfquote unter Asylbewerbern?

Aufgrund der unterschiedlichen Wege einer Schutzimpfung ist die Angabe einer Impfquote leider nicht zuverlässig möglich. Impfungen, die eigenverantwortlich in den Impfzentren oder bei Ärzten vorgenommen werden, müssen nicht mitgeteilt werden. Auch darf der Impfstatus von Bewohnern staatlicher Asylunterkünfte aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht dauerhaft zentral erfasst werden. Der Regierung der Oberpfalz ist allerdings bekannt, dass in einigen Unterkünften die Impfquote mindestens auf dem Niveau der Gesamtbevölkerung, teilweise sogar darüber liegt.

Amberg25.01.2022
Hinweis:

Unbedingt das Datum beachten

Liebe Leserinnen und Leser,

die Coronalage ändert sich ständig. Wir versuchen die Fragen so gut wie möglich mit Hilfe von Experten zu behandeln. Trotzdem kann, was an einem Tag die richtige Antwort ist, am nächsten Tag schon überholt sein. Bitte beachten Sie deswegen die jeweiligen Erscheinungstermine der Artikel.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Hans Weber

In dem beigefügtem Video ( Stand 25.01.2022 ) wird bei Laufzeit 1.23 Minuten geschrieben, dass 2G im Einzelhandel bestünde, ausgenommen bei Geschäften des täglichen Bedarfs.

Dem ist nicht so, In Bayern wurde die 2G-Regel im Einzelhandel vom Verwaltungsgerichtshof gekippt am 19.01.2022.

28.01.2022
Eva-Maria Hinterberger

Hallo Herr Weber, 

vielen Dank für den Hinweis. Das ist uns im Video durchgerutscht. Wir werden das ändern. 

Grüße, 

Eva Hinterberger/Onetz

28.01.2022
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.