Tobias Konze und Rouven Colbatz sind seit Jahrzehnten Strafverteidiger. Den Bundesgerichtshof in Leipzig haben sie aber noch nie von innen gesehen. Dazu braucht es schon eine Revisionsverhandlung über einen außergewöhnlichen Fall. So einen wie den, der vor einem Jahr die halbe Oberpfalz in Atem gehalten hat. Im Schwurgericht Weiden saßen drei junge Leute aus Weiden und Sulzbach-Rosenberg auf der Anklagebank. Am Abend des 11. September 2020 hatten sie einem Kumpel nicht geholfen, der nach einer Zechtour in den Flutkanal geplumpst war und ertrank.
An 16 Verhandlungstagen rangen Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Nebenklage im Sommer 2021 in Weiden erbittert miteinander. Die Angeklagtenseite forderte Freispruch, die Eltern des ertrunkenen Moritz G. (21) lange Haftstrafen. Am Ende mussten der sogenannte beste Freund des Ertrunkenen aus Sulzbach (damals 25) und eine Freundin aus Weiden (damals 22) für fünfeinhalb beziehungsweise viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Dritte im Bunde, ein Sulzbacher (damals 23), kam als Fahrer des Trios mit sechs Monaten auf Bewährung davon, weil er im Gegensatz zu den beiden anderen nicht am Flussufer stand, als das Unglück passierte und sich bereits vorher abseits gehalten hatte.
Verhandlung in Leipzig
Beide Seiten kündigten Revision an. Den einen war das Urteil zu lax, den anderen zu hart. Daher trafen sich Colbatz, der als Nebenkläger Moritz’ Eltern vertrat, und Konze, ein Anwalt des besten Freundes, sowie vier weitere Verteidiger am Mittwochvormittag vor dem 6. Senat des Bundesgerichtshofs in Leipzig.
Nicht nur sie hatten sich das altehrwürdige Haus pompöser, respektheischender vorgestellt. Aber so unprätentiös und klein der Verhandlungssaal war, so angenehm unaufgeregt war die Verhandlungsführung der roten Roben unter Vorsitz von Günther Sander. Er und seine vier Richterkollegen im Senat kamen nach gut zwei Stunden zu einem Urteil, das Sander „salomonisch“ nannte: Beide Revisionen werden verworfen, das Weidener Urteil ist nicht zu beanstanden.
Höhere Strafe wäre möglich gewesen
„Aber es ist klar, dass man auch zu einem anderen Schluss hätte kommen können“, sagte Sander in Richtung von Staatsanwältin Sophie Korth als Vertreterin des Generalbundesanwalts, und von Rouven Colbatz als Nebenkläger. Beide hatten dazu tendiert, das Verfahren an das Landgericht Weiden zurückzuverweisen, wo dann nicht mehr über den Paragrafen „Aussetzung mit Todesfolge“ sondern über Totschlag durch Unterlassung verhandelt worden wäre. Darauf stehen mindestens fünf Jahre. Die beiden Inhaftierten hätten also mit hoher Wahrscheinlichkeit noch ein paar zusätzliche Jahre aufgebrummt bekommen.
Vor allem Colbatz, dessen Revisionsbegründung die zweite Runde des Prozesses in Leipzig erst möglich gemacht hatte, pochte auf die sogenannte Garantenstellung, das heißt eine Beschützerpflicht im juristischen Sinne für alle drei Angeklagten im Fall des sturzbetrunkenen Moritz G. Die Weidener Richter hatten das nur bei der jungen Frau und beim besten Freund erkannt, nicht jedoch beim Fahrer. Im Fall der Frau brachte Colbatz sogar niedere Beweggründe ins Spiel. „In so einer Situation Videos von einem Ertrinkenden zu drehen und auf Instagram zu stellen, ist an sittlicher Verwerflichkeit nicht zu überbieten.“
Gericht schließt sich Polizeigutachten an
Konze hatte zuvor vehement gegen die Garantenstellung argumentiert. Noch härter hielt Jan Bockemühl aus Regensburg dagegen. Das ganze Verfahren in Weiden sei fehlerhaft gewesen. Das Landgericht habe den Alkoholabbau im Körper der vier Zecher falsch berechnet und es habe Bewegungsaufzeichnungen aus einer App auf dem Handy des Toten nicht berücksichtigt. Die würden darauf hinweisen, dass Moritz erst am nächsten Tag ertrunken sei, nachdem seine Kumpels nach Hause gefahren waren. Und da er mit nassen Haaren am Ufer gelegen habe, hätten die Angeklagten davon ausgehen können, dass er bereits vorher ins Wasser gefallen war und die Kraft besaß, daraus erneut aus eigener Kraft wieder herauszukommen.
Sander und seine Kollegen schlossen sich aber wie die Weidener Richter dem Polizeigutachter an, der die Version mit den Handydaten bestreitet. Lediglich in Sachen Berechnung des Alkoholpegels hätte Weiden sorgfältiger arbeiten können, monierten die Bundesrichter.
Am Ende bleibt das Urteil unangetastet. Es ist nun rechtskräftig. Nur die beiden Anwälte des Fahrers verlassen das Gebäude als Sieger. Ihr Mandant bleibt auf freiem Fuß. Alle anderen sind nicht allzu zufrieden. Der beste Freund sitzt weiter in Amberg ein, die junge Frau in Aichach. Dennoch können sich die Strafverteidiger mit Teilerfolgen trösten. Konze und Bockemühl haben Schlimmeres für ihre Mandanten verhindert. Ähnlich sieht es ihr Mitstreiter Burkhard Schulze. Colbatz hatte immerhin den Generalbundesanwalt mit seinem Revisionsantrag überzeugt, das Verfahren überhaupt noch einmal aufzurollen. So gehören er und Konze zur Minderheit der Anwälte, die es einmal zur Verhandlung an den Bundesgerichtshof schaffen.

















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