Weiden in der Oberpfalz
27.01.2021 - 13:42 Uhr

Urteil im Missbrauchsprozess gegen 29-Jährigen

Ein 29-Jähriger stand wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen vor der Jugendkammer des Weidener Landgerichts. Nun fiel das Urteil.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Symbolbild: David-Wolfgang Ebener
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand.

Am Mittwoch verkündete Landgerichtspräsident Gerhard Heindl das Urteil im Prozess gegen einen 29-Jährigen, der wegen sexuellem Missbrauchs in 14 Fällen vor dem Weidener angeklagt war. Er muss siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis.

Heindl machte dem Verurteilten gleichzeitig klar, dass er bei einem weiteren derartigen Verbrechen mit Sicherungsverwahrung zu rechnen habe. Sicherungsverwahrung ist das schärfste Schwert des deutschen Strafgesetzbuchs. Sie wird zwar regelmäßig überprüft, dauert aber grundsätzlich bis ans Lebensende. Der Angeklagte war schon zweimal wegen ähnlicher Delikte vorgeahndet.

Der Mann aus dem Landkreis Tirschenreuth hatte sich im Dezember 2018 und im zweiten Halbjahr 2019 an mehrere junge Mädchen herangemacht und sie durch Versprechungen, aber auch mit Drohungen und Gewalt zu sexuellen Handlungen gebracht. Diese fanden in einem Carport, im Auto des Mannes, im Keller und nahe einer Scheune statt.

Unter den Opfern war sogar eine enge Verwandte, mit der er vorher keinen Kontakt gehabt hatte. Sie vergewaltigte er unter erheblicher Gewaltanwendung im Auto. Der damals 16-Jährigen, die heute noch psychisch unter den Vorfällen leidet, drohte der 29-Jährige, sie umzubringen, sollte sie jemandem etwas erzählen.

Auch hatte er in zahlreichen Fällen Bilder seines Geschlechtsteils an Frauen und Jugendliche geschickt, häufig mit der Forderung, ihn beim Masturbieren zu unterstützen. Einer 14-Jährigen, die dieses Ansinnen abgelehnt und ihn daraufhin im Nachrichtendienst Whatsapp blockiert hatte, drohte der gelernte Mechaniker, dass er ihr „den Kopf einschlagen“ würde. Das Mädchen machte daraufhin aus Angst die Blockierung rückgängig.

Nach einer Verurteilung durch das Landgericht im Jahr 2012 konnte der damals 21-Jährige in der Haft seine Ausbildung beenden. Nach der Entlassung war er mit einer Freundin zusammengezogen, hat mit ihr einen mittlerweile achtjährigen Sohn und arbeitete an verschiedenen Arbeitsplätzen als Lagerist. Im Jahr 2017 gab es dann eine weitere Haftstrafe für den Mann. Seither lebt er – mit Unterbrechungen – bei seiner Mutter.

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Hintergrund:

Was bedeutet Sicherungsverwahrung?

  • Sicherungsverwahrung wird vom Gericht zusätzlich zur Strafe angeordnet.
  • Der Täter muss zunächst seine Gefängnisstrafe absitzen; obwohl er dann seine Strafe verbüßt hat, kommt er dennoch nicht frei.
  • Nicht das Rehabilitationsinteresse des Täters steht im Vordergrund, sondern die öffentliche Sicherheit, also der Schutz der Bevölkerung.
  • Sicherungsverwahrung darf nur unter sehr strengen Voraussetzungen angeordnet werden.
 
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