Weiden in der Oberpfalz
17.01.2024 - 16:50 Uhr
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Verstorbene hirntote Patientin: Behandlungskosten rücken in den Fokus

Nach über dreimonatigem Rechtsstreit ist die als hirntot geltende Patientin verstorben. Eine Entscheidung des Landgerichts Weiden wäre am Freitag gefallen. Was nun folgt, ist unklar. Die Krankenhauskosten sind noch nicht beglichen.

Nach über dreimonatigem Streit ist die als hirntot geltende Patientin verstorben. Symbolbild: Matthias Hiekel/dpa
Nach über dreimonatigem Streit ist die als hirntot geltende Patientin verstorben.

106 Tage an Geräte und Schläuche angeschlossen hat der Körper einer 58-jährigen Patientin im Klinikum Weiden weitergelebt, obwohl die Ärzte schon Ende September festgestellt hatten, dass im Gehirn der Frau keine Aktivitäten mehr messbar waren. Übers vergangene Wochenende hat nun auch das Herz der Frau zu schlagen aufgehört. Das hat der Pressesprecher des Landgerichts Weiden, Matthias Bauer, gegenüber Oberpfalz-Medien bestätigt. Das Gericht sei telefonisch darüber informiert worden.

Seit dem 29. September galt sie auch nach Auffassung dreier Gutachter als hirntot. Das bedeutet: Mithilfe einer Hirnstrommessung konnte keine Aktivität mehr im Gehirn der Frau gemessen werden. Grundsätzlich führt diese Diagnose zu einem Abstellen der lebenserhaltenden Maßnahmen.

Doch ihr Ehemann konnte und wollte dies nicht akzeptieren. Er kämpfte mit allen juristischen Mitteln für das Leben seiner Frau, die seit 2006 an Krebs erkrankt war. Auch die beiden gemeinsamen Söhne zeigten sich beim letzten Termin vor der Zivilkammer des Landgerichts am 20. Dezember überzeugt, dass eine realistische Chance besteht, dass ihre Mutter wieder ins Leben zurückkehrt.

Wie es nach dem Tod der Frau nun juristisch weitergeht, ist unklar. Am Freitag, 19. Januar, hätte die erste Zivilkammer um Landgerichtsvizepräsident Josef Hartwig eine Entscheidung über die weitere Behandlung treffen sollen. "Der Termin am Freitag findet wie terminiert statt", sagt Richter Bauer dazu. Es bleibe abzuwarten, ob und inwieweit die Anträge des Klägers angepasst werden.

Teure Intensivbehandlung

Nach dem Tod der Frau rücken unter Umständen nun die Kosten für die fortgeführte Behandlung in den Blick. Ein Platz auf einer Intensivstation ist teuer. Es steht derzeit noch aus, wer die Kosten für die Behandlung der 58-Jährigen übernehmen wird. "Das Thema ist komplex. Am Freitag wird die Kostenfrage besprochen", sagt Michael Reindl, der Leiter Öffentlichkeitsarbeit der Kliniken AG. Ein relativ aktueller Artikel aus der Ärztezeitung beziffert die Kosten für ein Intensivbett auf 1500 bis 3000 Euro am Tag. Bei rund 100 Behandlungstagen ergibt sich also einen Betrag zwischen 150 000 und 300 000 Euro.

Einstweilige Verfügung

Der Gesundheitszustand der schon lange schwerkranken Frau hatte sich seit August 2023 immer weiter verschlechtert. Nach Komplikationen erhöhte sich der Hirndruck. Diese Entwicklung habe zu Durchblutungsstörungen und Ausfallerscheinungen geführt, legten Mediziner während der Verhandlung vor Gericht dar.

Der Ehemann der Frau war ihr Vorsorgebevollmächtigter. Im Zuge der Hirntodfeststellung im September stellte der 61-Jährige einen Antrag beim Amtsgericht, wonach das Klinikum und die Ärzte dazu verpflichtet werden sollten, die Beatmung und Krebsbehandlung fortzuführen. Das Gericht hatte dem Antrag im November per einstweiliger Verfügung stattgegeben. Der Organismus der Patientin wurde künstlich am Leben erhalten und die Chemotherapie fortgesetzt.

Dritte Gutachterin stellte ebenfalls Hirntod fest

Bei dem Verhandlungstermin im Dezember war die Stimmung im Saal dann aufgeladen. Die Fronten zwischen dem 61-Jährigen und den Klinikvertretern verhärtet. Auch die Ausführungen der bereits dritten Gutachterin zweifelte der Ehemann im Laufe der Verhandlung immer wieder an. Dr. Stefanie Förderreuther, Neurologin am Innenstadtklinikum der LMU in München, bestätigte nach einer Untersuchung der Patientin, was die vorherigen zwei Gutachter bereits festgestellt hatten: Die an Krebs erkrankte Frau war hirntot. „Sie hat ihren letzten Atemzug getan. Ihre Frau ist tot“, sagte Förderreuther sichtlich bewegt.

Doch der Mann wollte diese Aussage nicht akzeptieren. Der Vortrag der Gutachterin entwickelte sich in den drei Stunden immer mehr zu einer Diskussion mit dem 61-Jährigen. Die Expertin erklärte den Laien im Raum ausführlich, worauf ein Arzt bei der Diagnose zu achten hat und welche Anzeichen auf einen irreversiblen Ausfall der Hirnfunktionen hinweisen.

Die Messung der Hirnaktivität ergab laut Förderreuther am 20. Dezember eine Nulllinie. Auf das Durchstechen der Nasenscheidewand sei keine Reaktion erfolgt. Obwohl es sich dabei um einen "starken Schmerzreiz" handelte. Auf die Tatsache, dass das Gehirn laut Gutachterin nicht mit Blut versorgt wurde, reagierte der Ehemann mit Entsetzen.

Für ihn war zu diesem Zeitpunkt klar, dass weitere Untersuchungen vor einem Abstellen der Geräte notwendig seien. Es kam hinzu, dass er die vorangegangene Therapie der Krebserkrankung anzweifelte. Doch für Förderreuther stand fest: "Der jetzige Zustand ihrer Frau ist das Ergebnis des Verlaufs über die letzten Monate hinweg. Nicht jeder Tumor kann mit einer Chemo behandelt werden.“

Weitere Entwicklung ist ungewiss

Auch nach dem Tod der Frau ist der weitere Verlauf des juristischen Streits derzeit noch ungewiss. Die Staatsanwaltschaft Weiden bestätigte auf Nachfrage, dass es in Zusammenhang mit der Behandlung der Frau Anzeigen gegen Ärzte aus dem Klinikum gibt. "Diese Anzeigen werden derzeit geprüft, wie das bei der Anzeige gegen eine konkrete Person üblich ist", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Weiden, Wolfgang Voit. Ob es tatsächlich zu einem formellen Ermittlungsverfahren kommen wird, lasse sich derzeit nicht sagen.

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