Oberpfalz
27.05.2020 - 18:59 Uhr

Tanzunterricht ab Juni und Sport im Freien – Leserfragen [Teil 50]

Welche Regelungen gelten für Tanzschulen? Im 50. Teil der Corona-Leserfragen beantworten wir außerdem, mit wie vielen Personen ein Sportler im Freien trainieren darf. Und wir klären, ob Familienbesuche in den USA möglich sind.

Ab dem 8. Juni dürfen Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und für Paartanz mit einem festen Tanzpartner wieder öffnen. Bild: Jens Kalaene/dpa
Ab dem 8. Juni dürfen Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und für Paartanz mit einem festen Tanzpartner wieder öffnen.

Von Susanne Forster und Katrin Pasieka-Zapf

In der 50. Ausgabe der Corona-Leserfragen beantworten wir, was ab Juni für Tanzschulen gilt und mit wie vielen Personen ein Sportler im Freien trainieren darf. Außerdem klären wir, was für Familienbesuche in den USA gilt.

Gibt es eine Sonderregelung für Vereinsvorstände, um in einem Wirtshaus eine Sitzung abzuhalten?

Nein, eine solche Regelung gibt es derzeit nicht. Wirte dürfen keine Gruppenreservierungen annehmen, auch wenn sich die Vorstandschaft in einem separaten Raum aufhalten würde. Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin, was bedeutet, dass man sich nur mit einem weiteren Hausstand treffen darf.

Mit wie vielen Leuten darf ich draußen Sport treiben und ab wann gibt es Änderungen?

Stand 27. Mai dürfen sogenannte "Individualsportarten" mit maximal fünf Personen unter Einhaltung des Mindestabstands und kontaktlos durchgeführt werden. Teamsportarten dürfen ab dem 8. Juni mit bis zu 20 Personen im Freien trainiert werden. Auch Indoor-Sportstätten dürfen dann wieder öffnen, schreibt die Deutsche Presseagentur.

Welche Regelungen gelten für Tanzschulen?

Die Staatsregierung teilte am Dienstag mit, dass Tanzschulen ab dem 8. Juni wieder öffnen dürfen. Getanzt wird allerdings nur mit einem festen Tanzpartner oder kontaktlos.

Ich würde gerne meine Familie in den USA besuchen, gibt es schon Neuigkeiten bezüglich des Einreiseverbots?

Nein. Derzeit gibt es noch keine Informationen, wann das Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland aufgehoben wird. Laut Deutscher Presseagentur will der US-Präsident die Regelung erst aufheben, wenn "die europäischen Länder Fortschritte machen".

Ich habe bei einem Busunternehmen bei einem Preisausschreiben eine Kreuzfahrt gewonnen. Die Reise wurde wegen Corona abgesagt. Habe ich Anspruch auf eine ähnliche Reise zu einem späteren Zeitpunkt oder auf die Zahlung eines Geldbetrages?

Der Unternehmer, in diesem Fall die Busgesellschaft, ist grundsätzlich verpflichtet, die versprochene Reise zu leisten. Wird die Reise abgesagt, also storniert der Reiseveranstalter die Reise, besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung. Der Gewinner hätte nur einen Anspruch auf einen Reisegutschein, weil der die Reise davor über den Gewinn "bezahlt" hat. Das teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit und rät, sich an das Reiseunternehmen zu wenden, um sich auf einen entsprechenden Gutschein oder auf einen Alternativtermin zu einigen. Eine Auszahlung sei in keinem Fall möglich.

Ab Pfingstsamstag öffnen in Bayern die Campingplätze. Normalerweise fahren wir mit vier Familien zusammen für ein paar Tage zum Campen. Ist das möglich und welche Regeln gibt es in diesem Fall?

Laut Wirtschaftsministerium dürfen sich nur Personen, für welche die Kontaktbeschränkungen nicht gelten (Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands), eine Unterkunft teilen oder eine Parzelle auf einem Campingplatz gemeinsam anmieten. Zudem gelten auf dem Campingplatz folgende Regeln: Die Wohneinheiten müssen eine eigene Sanitäreinheit haben, beim Check-in sollten die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendigste reduziert werden. Zudem müssen in allen gemeinschaftlich genutzten Innenbereichen Personal und Gäste einen Mund-Nase-Schutz tragen. Gruppenübernachtungen sind derzeit nicht möglich.

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