Weiden in der Oberpfalz
01.04.2020 - 17:25 Uhr

Coronavirus: Antworten auf Leserfragen [Teil 12]

Wie gefährlich ist Briefe schreiben? Wie lange überlebt das Virus auf Oberflächen? Und: Darf man sein Altglas zum Container bringen? Der nächste Teil der Antworten auf Fragen unserer Leser.

Darf man in Zeiten von Coronakrise und Ausgangsbeschränkungen sein Altglas zum Container bringen? Theoretisch schon. Die Polizei empfiehlt aber, zu überlegen, ob die Entsorgung nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Bild: Tobias Hase
Darf man in Zeiten von Coronakrise und Ausgangsbeschränkungen sein Altglas zum Container bringen? Theoretisch schon. Die Polizei empfiehlt aber, zu überlegen, ob die Entsorgung nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

Das Virus beeinträchtigt den Alltag der Oberpfälzer - unsere Leser Fragen sich, was sie dürfen - und was nicht. Doch nicht nur die Ausgangsbeschränkungen interessieren, sondern auch das Virus selbst.

Wie lange können die Viren auf einer Oberfläche überleben?

US-Forscher haben für eine neue Studie nachgewiesen, dass das neuartige Corona-Virus mehrere Tage auf Oberflächen überdauern kann. Das lebensfähige Virus sei in Luftpartikeln bis zu drei Stunden nachweisbar gewesen, auf Kupferoberflächen bis zu vier Stunden und auf Pappe etwa einen Tag, schrieben die Forscher mehrerer Institute in der Studie, die im "New England Journal of Medicine" publiziert wurde. Auf Kunststoff und Edelstahl seien lebensfähige Coronaviren noch nach zwei bis drei Tagen nachweisbar gewesen.

Welche Ansteckungs-Gefahr geht von Briefen aus?

Professorin Ulrike Protzer, Virologin vom Helmholtz-Zentrum an der Technischen Universität München, sagte am 27. Februar auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks, dass es extrem unwahrscheinlich ist, dass ein Virus über einen Brief oder ein Paket übertragen wird: "Die saugfähige Oberfläche eines Pakets oder eines Briefes und der Transport an der Luft würden das Virus sicher austrocknen und damit seine Hülle kaputt machen. Zudem geht das Virusgenom (das Erbgut, Anm. d. Red.) kaputt, wenn man es der Sonne oder UV-Licht aussetzt."

Ich habe einen Werkstatt-Termin zum Reifenwechsel - darf ich diesen wahrnehmen?

Update: 7. April:

Bayern lockert Regeln zum Reifenwechsel

"Ein Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen sowie aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) ist erlaubt. Halten Sie bitte den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Menschen und die allgemeinen Hygieneregeln ein", heißt es auf der Seite des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert: "Reifenwechsel stellen keine triftigen Gründe zum Verlassen der Wohnung dar." In die Werkstatt dürfen Autobesitzer nur, wenn eine erforderliche, sicherheitsrelevante Reparatur ansteht - dazu zählen zum Beispiel auch alte oder beschädigte Reifen oder zu wenig Profil, so eine Sprecherin des ADAC.

Unser Sohn studiert in Landshut, ist aber jetzt zu Hause. Wir müssten Bücher und Kleidung aus der Wohnung holen, nach dem Rechten sehen und Blumen gießen. Dürfen wir zu dritt im Auto nach Landshut fahren?

Das Polizeipräsidium Oberpfalz verweist auf den Grundsatz, "wer keinen triftigen Grund hat, darf das Haus oder die Wohnung nicht verlassen".

Darf ich Grüngut, Astschnitte, Bioabfall zum Grüngutcontainer bringen? Oder Dosen, Flaschen zu den jeweiligen Containern?

Grüngut, Altglas und Kunststoffabfälle können zum Container gebracht werden. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede Gruppenbildung an den Containern oder Müllbehältern. Die Polizei meint: "Auch hier sollten Sie sich fragen, ob die Entsorgung nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist."

Darf ich mit meiner Frau zusammen im Supermarkt einkaufen? Oder muss eine Person im Auto warten?

Das Einkaufen von Lebensmitteln stellt laut Polizeipräsidium einen triftigen Grund dar, allerdings sollten soziale Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. "Eine Person reicht in der Regel aus, um die Erledigungen zu tätigen", erläutert Sprecherin Franziska Meinl.

Darf ich meinen Kollegen, der kein Auto zur Verfügung hat, von zu Hause abholen und wieder zurückbringen?

Für die Arbeit dürfen die Menschen ihre Wohnungen verlassen. Für den Weg zur Arbeit gibt es laut Polizeipräsidium keine ausdrücklichen Vorschriften. "Allerdings gilt auch hier, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Wer also alleine zur Arbeit kommen kann, sollte dies für die Zeit der Ausgangsbeschränkung auch tun", so Meinl.

Wir müssen Ende des Monats umziehen. Darf uns jemand helfen?

Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. "Der Abschluss eines Mietvertrages und eine Wohnungsübergabe sind nicht explizit verboten", erläutert Meinl. Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Keinesfalls sollten Freunde und Familie beim Umzug mit anpacken, sofern sie nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind, teilt die Pressesprecherin mit.

Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoße?

Bei einem Verstoß gegen die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen droht im Regelfall eine Geldbuße von 150 Euro. Wer unerlaubt ein Krankenhaus oder Pflegeheim betritt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Laden- oder Restaurantbesitzern, die unerlaubterweise öffnen, droht eine Geldbuße von 5000 Euro. Das geht aus einem Bußgeldkatalog des Gesundheitsministeriums hervor.

Oberpfalz20.03.2020
Oberpfalz23.03.2020
Oberpfalz24.03.2020
Oberpfalz25.03.2020
Oberpfalz27.03.2020
Oberpfalz30.03.2020
Deutschland und die Welt31.03.2020
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.