Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Auch die Stadt Amberg führt Kontrollen durch. In diesem Zusammenhang sind laut EU-Verordnung auch Gebühren vorgegeben. Darauf macht die Stadt in einer Pressemitteilung aufmerksam. Diese Kosten werden nach einem Stadtratsbeschluss vom 21. Juni dieses Jahres nun auch in Amberg den Betrieben in bestimmten Fällen in Rechnung gestellt. Demnach ist eine Kontrolle künftig dann kostenpflichtig, wenn Beanstandungen festgestellt werden, die zu weiteren Kontrollen, Anordnungen oder Maßnahmen führen.
Gebührenpflichtig sind laut dem Schreiben auch Kontrollen in der Herstellung bei Metzgereien sowie beim Großhandel im Lagerbereich von Fleisch. Das gelte auch für alle weiteren Kontrollen und Nachprüfungen. Auch können für Gutachten Gebühren erhoben werden, wenn es Beanstandungen gibt. Laut Presse-Info kommt jeweils eine Reisekostenpauschale von 4,72 Euro hinzu. Keine Gebühren hingegen werden fällig, wenn es sich um Routinekontrollen handelt, die zu keinen oder geringen Beanstandungen führen. Auch die Entnahme von Proben ohne Anfangsverdacht bleibt gratis. Dies gilt auch weiterhin für die Beratung der Lebensmittelbetriebe.
Ab sofort gelten diese Gebühren: Regelkontrollen mit Beanstandungen 12,28 Euro je Kontrollperson und angefangener Viertelstunde, mindestens jedoch 25 Euro. Fleisch-Kontrollen im Herstellungsbereich von Metzgereien sowie im Lagerbereich für Fleisch beim Großhandel: 15Euro je Person und Viertelstunde. Alle Kontrollen auf Basis von Verstößen: 12,28 Euro pro Person und Viertelstunde. Alle Kontrollen, die aufgrund von Mitteilungen aus dem Schnellwarnsystem (Rückruf oder Rücknahme) durchgeführt werden: 12,28 Euro je Person und Viertelstunde, mindestens 25 Euro.













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