Zum bevorstehenden Bürgerentscheid am Sonntag, 14. März, über den Wohnpark Adolf-Kolping-Straße kursierten falsche Informationen, befindet der Auerbacher Bürgermeister Joachim Neuß. Er hat sich am Donnerstag in einer Stellungnahme an die Medien gewandt, um "dies entsprechend zu berichtigen und hiermit objektiv aufzuklären".
Nach wie vor befinde sich das Grundstück im Besitz der Stadt Auerbach. Ein Beschluss des Stadtrats lege fest, es nur zweckgebunden für das geplante Vorhaben zu verkaufen. Deshalb sei es unrichtig, dass hier auch ein Gewerbebetrieb oder ein Hotel mit Tankstelle errichtet werden könnten. Die in diesem Zusammenhang erwähnte „Bauaufsicht“ gebe es als Institution im Zuge der Baugenehmigung gar nicht.
Wörtlich fährt Neuß fort: "Stadtverwaltung und Stadtrat haben bei diesem Vorhaben von Anfang auf größtmögliche Transparenz Wert gelegt und genau deshalb dieses Projekt nicht über einen klassischen Bauantrag abgewickelt, sondern eigens ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Gerade dieses Vorgehen stellt die Beteiligung der Öffentlichkeit und aller Ämter und Behörden sicher. Deshalb ist es in keiner Weise akzeptabel, dass die Arbeit des Stadtrates – offensichtlich ohne hinreichende Sachkenntnis - erheblich diskreditiert wird und behauptet wird, dass einige Bauanträge ‘durchgewunken' würden."
Auf den Widerspruch des Bürgermeisters trifft auch eine Aussage eines der Initiatoren des Bürgerbegehrens vor der Kamera eines regionalen Fernsehsenders, das Grundstück, als Wiese verkauft, solle hinterher zu Bauland umgewandelt werden. Tatsächlich befinde es sich noch immer im Besitz der Stadt Auerbach, und zudem suggeriere diese Aussage, dass das Grundstück unter Wert verkauft und dann aufgewertet worden sei. "Das ist nicht der Fall", schreibt Neuß: "Die HD-Bau GmbH hat ein Kaufangebot unterbreitet, das sogar noch über dem Preis für städtische Wohnbauflächen liegt, wie sie zuletzt z. B. am ehemaligen Bahnhofsgelände verkauft wurden."
Wichtig zu wissen sei auch, dass die baulichen Möglichkeiten in der Bayerischen Bauordnung geregelt werden. Halte sich ein Bauherr an diese Regelungen, habe er einen gesetzlichen Anspruch darauf, sein Vorhaben auszuführen zu können. Dementsprechend habe der Stadtrat die meisten Bauanträge, die in der jüngsten Veröffentlichung erwähnt wurden, gar nicht behandelt. Im Übrigen sei die Genehmigungsbehörde für Bauanträge nicht die Stadt Auerbach, sondern das Landratsamt Amberg-Sulzbach als staatliche Behörde.
Neuß schließt mit dem Hinweis auf die Reform der Bayerischen Bauordnung, die zum 1. Februar in Kraft getreten ist. Mit dem Ziel der Nachverdichtung und der Reduzierung des Flächenverbrauchs habe der Freistaat Geschossbau-Vorhaben nochmals erheblich erleichtert und Abstandsflächen deutlich verringert.
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