3G-Regel: So steht es um Kosmetikerin, Bedienung und Co.

Eschenbach
27.08.2021 - 11:19 Uhr
OnetzPlus

Genesen, geimpft, getestet: Kunden müssen bislang beim Friseurbesuch oder im Restaurant eines dieser Kriterien erfüllen, wenn die 7-Tage-Inzidenz drei Tage über 35 rutscht. Friseur, Bedienung oder Kosmetiker allerdings nicht. Ist das fair?

Nur mit dem Impfausweis, oder mit einem Nachweis, dass sie entweder Covid-genesen oder getestet sind, dürfen Gäste bei einer Inzidenz ab 35 noch ins Restaurant oder zum Friseur (Stand: 27. August). Gilt diese Regelung denn auch für die Bedienungen und die Friseure selbst?

Wer derzeit im Landkreis Neustadt/WN oder in Weiden seine Haare schneiden, die Fußnägel lackieren lassen oder einfach ein Bier trinken möchte, muss nachweisen können, dass er entweder gegen Covid-19 geimpft, genesen oder getestet ist (Stand: 27. August). Für die Restaurantbesitzer, Bedienungen, Kosmetiker und Friseure selbst gilt das in ihren eigenen Läden allerdings nicht. Das ärgert einen Leser von Oberpfalz-Medien, weshalb er sich an die Redaktion wendet. "Was nützt es, wenn nur die Kunden getestet oder geimpft sind?", fragt er. Doch wie sehen das diejenigen, die es betrifft? Oberpfalz-Medien hat beim Friseur, im Restaurant und im Kosmetikstudio nachgefragt.

"Alle oder keiner", meint Jessica Grice vom Nagel- und Fußpflegestudio "Paradiso" in Grafenwöhr, als sie gefragt wird, ob sie es fair findet, dass sich bislang nur die Kunden testen oder impfen lassen müssen. Sie selbst ist geimpft, sagt sie, "zum Schutz der Kunden". Ob sie auch ihre beiden Angestellten dazu verpflichten kann, sich testen oder impfen zu lassen, das weiß sie nicht. Ihre Recherchen bei der Handwerkskammer hätten noch zu keinem Ergebnis geführt. Von den meisten Kunden werde die 3G-Regel auch gut angenommen, erzählt sie. Vor allem die Amerikaner, die zu ihr kommen, sind meistens schon geimpft. Grice bietet auch in ihrem Laden Tests für Kunden an, doch das sei zeitlich mehr Aufwand, und dass die Kunden vorher getestet werden müssen, fänden manche oftmals dann nicht so toll. "Aber im Moment sind die Tests noch frei. Ich sehe das Ganze kippen, wenn ab Oktober die Tests nicht mehr bezahlt werden."

Testen sehr aufwendig

Julia Altendorf aus Pressath von "Julia natürlich gepflegt von Kopf bis Fuß" findet es dagegen sehr wichtig, dass jeder die Entscheidung, ob er sich impfen lässt oder nicht, selbst treffen darf. "Regelmäßiges Testen finde ich nicht verkehrt", betont die Kosmetikerin aber. Das wiederum hält Friseurmeisterin Lorena Ritter aus Eschenbach, die den Laden "Hair.Schafft.Zeiten" betreibt, für sehr aufwendig. Eine Testpflicht für Friseure fände sie daher nicht besonders gut. "Man hält sich ja an alle Regeln", sagt sie und meint damit die Hygienestandarts wie Maske tragen und desinfizieren.

So sieht es auch die Inhaberin von "Friseur Fanal" in Weiden: Nadine Igl fände es "Wahnsinn, wenn es Pflicht würde", sich testen oder impfen zu lassen. Zwei Mal pro Woche muss sie ihren Mitarbeitern zwar Tests anbieten, doch diese seien nicht verpflichtet, diese tatsächlich auch zu nutzen. Sinnvoll fände sie eine Pflicht nur, wenn der Staat die Kosten dafür übernehme.

Impfnachweis von Mitarbeitern

Ganz anders sieht Seniorchefin Beate Käs von der Gaststätte "Gut Plankenhammer" in Floß das Thema "3G-Regel": Sie hat sich von ihren sechs bis sieben Mitarbeiterin einen Nachweis zeigen lassen, dass alle geimpft sind. "Man kann es nicht von den Gästen verlangen und von den Mitarbeitern nicht", ist sie der klaren Meinung. Für ihre Mitarbeiter sei es auch kein Problem gewesen, ihr den Nachweis zu zeigen. "Wir haben ordentliche Mädchen", lobt die Seniorchefin. Sie ist sich sicher, dass die Pandemie besser im Griff wäre, "wenn alle weng vernünftig wär'n". Sie steht voll hinter den Hygienemaßnahmen. "Man muss sich einfach dran halten."

Robert Drechsel, Wirt in Weiden und Kreisvorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands für Weiden/Neustadt, wundert sich, dass es nicht schon längst eine Impf- oder Testpflicht für Gastronomie-Mitarbeiter gibt. "Aber der Staat hat bei der arbeitenden Bevölkerung ein anderes Maß angelegt. Da sind die Zügel locker." Schwierig fände er allerdings, wenn eine Impfpflicht für die Angestellten tatsächlich käme. "Ich kenne einige im Gastrobereich im Landkreis und in Weiden, die nicht auf Impfungen stehen." Der Weidener Wirt zeigt selbst auch Flagge für Nichtgeimpfte, wie er sagt. Er hat den Innenbereich seines Lokals nicht geöffnet, nur außen können Gäste Platz nehmen, denn dort gelte die 3G-Regel bislang nicht. Das findet er besser als seine Kunden nach dem Impfstatus zu befragen.

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Weiden in der Oberpfalz17.08.2021
München26.08.2021
Hintergrund:

Die 3G-Regelung nur für Kunden

  • Landratsamt Neustadt/WN: "Die 3G-Regel der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung richtet sich an ,Kunden‘. Für die Gastronomie richtet sich die Regel an ,Gäste‘. Das Personal wird von der 13. BayIfSMV nicht umfasst."
  • Stadt Weiden: "Die Testpflicht gilt immer lediglich für die Kundschaft/Gäste." Die Stadt empfiehlt für weitere Informationen die zuständigen Ministerien zu kontaktieren.
  • Gesundheitsministerium Bayern: "Infektionsschutzmaßnahmen können eingeführt werden, soweit und solange sie erforderlich sind, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. In aller Regel wären Beschäftige von Testerfordernissen deutlich stärker betroffen, als Kunden. Denn während Kunden ohne Test ggf. die entsprechende Dienstleitung nicht in Anspruch nehmen [...] können, könnten Beschäftigte, die sich nicht testen lassen, ihre Arbeit nicht mehr verrichten und würden damit schlimmstenfalls die Möglichkeit verlieren, durch Arbeit ein Einkommen zu erzielen."
Kommentar:

Branchen schon genug gebeutelt

Die Coronapandemie ist noch lange nicht vorbei, und es ist klar, dass immer wieder neue Lösungen gefunden werden müssen, um die Infektionen so niedrig wie möglich zu halten, denn auch das Virus bleibt nicht auf einer Stelle stehen. Doch eine Impf- und Testpflicht für Angestellte im körpernahen Dienstleistungsbereich, damit sie an ihren Arbeitsplatz kommen dürfen, sollte keine Option bei der Bekämpfung der Pandemie sein. Natürlich höre ich jetzt die Kunden aufschreien: "Aber wir müssen doch auch." Ja, das stimmt schon. Nur, für die Kunden ist es Freizeitvergnügen, sich eine Gesichtsmaske auf die Haut schmieren zu lassen oder einen Kaffee trinken zu gehen. Darauf könnte man zur Not auch verzichten, wenn man sich vollkommen gegen eine Impfung oder Tests sträubt. Die Kosmetikerin und die Bedienung müssen aber ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie sind angewiesen auf ihre Jobs, die ihnen durch nichts verwehrt bleiben sollten – nicht einmal durch das Coronavirus. Es darf nicht sein, dass durch eine Test- oder Impfpflicht Menschen in dieser eh schon schweren Zeit, in der die Branchen durch Lockdowns genug gebeutelt wurden, auch noch ihre Arbeit verlieren könnten.

Anne Wiesnet

 
 

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