Palliativ- und Hospizversorgung am Lebensende: Das müssen Sie wissen

Neustadt an der Waldnaab
12.04.2023 - 10:53 Uhr
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Eine Umfrage in Weiden ergab jüngst: Viele Menschen wissen nicht, wie sie oder Angehörige am Lebensende versorgt werden können oder wo der Unterschied liegt zwischen Palliativ- und Hospizversorgung. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Viele unheilbar Schwerstkranke wünschen sich, zuhause sterben zu können. Ambulante Dienste wie das Team der Spezialisierten Ambulanten Palliativ-Versorgung und des Ambulanten Hospizdienstes können das oft ermöglichen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich mit der Versorgung am Lebensende zu beschäftigen?

"Je früher, desto besser", sagt Angelika Wegmann vom Ambulanten Hospizdienst der Malteser in Neustadt/WN. Wer die Möglichkeiten kennt, könne rechtzeitig vorsorgen und sich ohne Druck und mit freiem Kopf über seine Vorstellungen Gedanken machen. "Die Entscheidung ist nicht leicht", sagt Johanna Lakomski als Leiterin des Ambulanten Hospizdienstes. "Man wird sich bewusst, dass das Leben endlich ist." Dennoch rät sie, sich bereits Gedanken zu machen, bevor man von einer Krankheit belastet ist. Weil sich viele unheilbar Erkrankte schwer täten, sich ihre Situation einzugestehen, kämen viele erst in sehr weit fortgeschrittenem Krankheitsverlauf ins Hospiz. Zudem gelte es, die Angehörigen darüber zu informieren, was man sich wünscht. Dabei helfen Gespräche sowie die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.

Wie unterscheiden sich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und wie helfen sie im Ernstfall?

Beide Dokumente halten die Wünsche des Erkrankten schriftlich fest. Wer kennt meine Wünsche und spricht für mich, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin? Diese Frage wird in der Vorsorgevollmacht geklärt. In welchen Angelegenheiten die hinterlegte Vertrauensperson den Betroffenen vertreten und Entscheidungen für ihn treffen darf, wird detailliert dokumentiert. Wichtig: Es sollte festgelegt sein, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, weil sie ansonsten zum Zeitpunkt des Todesfalls erlischt.

In der Patientenverfügung legt der Betroffene fest, wie er medizinisch behandelt werden möchte, wenn er selbst nicht mehr darüber befragt werden kann. Beim Ausfüllen beider Dokumente können der Ambulante Hospizdienst sowie Haus- und Fachärzte beraten. Alle paar Jahre sollte man überprüfen, ob man mit den getroffenen Entscheidungen noch einverstanden ist. Beide Dokumente können jederzeit geändert werden.

Wie gut wissen die Menschen über die Palliativ- und Hospizversorgung Bescheid?

Angelika Wegmann unterrichtet auch an der Berufsfachschule für Pflege und Altenpflegehilfe des BRK in Neustadt/WN und hat eine Umfrage in der Weidener Innenstadt initiiert, die 24 Schüler im dritten Ausbildungsjahr durchgeführt haben. Das Ergebnis: "Wer schon damit konfrontiert wurde, kennt die Angebote oft. Wer bisher nichts damit zu tun hatte, weiß häufig gar nichts", so Wegmann. Es gebe aber auch Menschen, die ihre Angehörigen anders versorgt hätten, wenn sie früher von den verschiedenen Möglichkeiten gewusst hätten.

Was ist der Unterschied zwischen Palliativ- und Hospizversorgung?

In beiden Fällen haben die betreuten Menschen eine unheilbare und lebensbegrenzende Erkrankung in weit fortgeschrittenem Stadium. Es gibt jedoch entgegen eines häufigen Irrglaubens keine zeitliche Aufenthaltsbeschränkung. Der größte Unterschied liegt in der medizinischen Betreuung: Auf einer Palliativstation ist ein Arzt immer präsent, im Hospiz kommt bei Bedarf ein Hausarzt. Je mehr akute medizinische Probleme es gibt, desto eher kommt eine Palliativversorgung infrage. Die Behandlung in der Palliativversorgung ist symptomorientiert, beispielsweise gegen Schmerzen, Atemnot, Unruhe und Angst. Wird der Patient stationär behandelt und verbessert sich sein Zustand, kann er ambulant weiterversorgt werden. Die Behandlung ist also darauf ausgerichtet, den Patienten wieder zu entlassen.

Im stationären Hospiz wird der Mensch nicht als Patient, sondern als Gast bezeichnet. Das Hospiz ist das letzte Zuhause, eine Entlassung ist nicht geplant. Im Hospiz können die Menschen symptomatisch behandelt werden, aber das ist entgegen der Palliativversorgung keine Voraussetzung für die Aufnahme ins Hospiz.

Ist die Versorgung Schwerstkranker ambulant möglich?

Die meisten Schwersterkrankten haben den Wunsch, zuhause sterben zu können. Die Spezialisierte Ambulante Pallativ-Versorgung (SAPV) und der Ambulante Hospizdienst der Malteser können diesen Wunsch häufig realisieren. Je nach Bedarf arbeiten sie einzeln oder zusammen und binden auch weitere Dienste ein. Das rund um die Uhr erreichbare SAPV-Team besteht aus Palliativmedizinern und -pflegekräften. Es ergänzt die Versorgung durch Ärzte und Pflegedienste im häuslichen Umfeld.

Für den Ambulanten Hospizdienst gibt es speziell für diese Tätigkeit geschulte Ehrenamtliche. Sie besuchen Schwerstkranke stundenweise und begleiten sie und ihre Zugehörigen in der Zeit des Abschiednehmens und der Trauer. Sie beraten, hören zu, erzählen, begleiten bei Aktivitäten wie singen, lesen, beten oder bei Spaziergängen. Manche Ehrenamtliche sind für die Begleitung von Menschen mit Behinderung geschult.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn eine ambulante Versorgung nicht in Frage kommt?

Für eine stationäre Versorgung sind die Palliativstation am Klinikum Weiden und das Hospiz Sankt Felix in Neustadt/WN da. Eine Aufnahme auf die Palliativstation erfordert eine Einweisung durch einen Arzt. Für einen Einzug ins Hospiz ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und die Genehmigung der Krankenkasse Voraussetzung.

Welche Angebote bieten noch Unterstützung?

Noch einmal die Familie besuchen, noch einmal das Meer sehen, ein Konzert besuchen, in der Kirche beten oder den Lieblings-Fußballverein spielen sehen: Letzte Wünsche wie diese können mithilfe des Herzenswunsch-Krankenwagens der Malteser erfüllt werden. "Menschen, die schwer erkrankt sind, schrauben ihre Ansprüche oft ganz weit runter. Die meisten denken gar nicht, dass sie noch irgendwo hin können", sagt Johanna Lakomski. Der Herzenswunsch-Krankenwagen fährt unheilbar kranke Menschen an ihren Wunschort, wenn dieser erreichbar ist und der Gesundheitszustand des Betroffenen dies noch zulässt. Speziell geschulte Ehrenamtliche stehen als Begleiter bereit. Die Fahrt ist spendenfinanziert.

Sind die Angebote kostenpflichtig?

Nein, alle genannten Angebote sind für die Betroffenen kostenfrei und zudem unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit.

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