Petitionsausschuss: Shafi Husseini darf bleiben

Trabitz
05.12.2019 - 16:27 Uhr

Der Petitionsausschuss in München kommt zu dem Ergebnis, dass Shafi Husseini bleiben darf – zumindest vorerst. Geknüpft ist die Entscheidung an die sogenannte „3+2-Regelung“.

Shafi Husseini im Trikot der SpVgg Trabitz.

Es ist wie eine Erlösung. Shafi Husseini aus Trabitz bekommt eine Ausbildungsduldung. Das entschied der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags am Mittwoch. Dem jungen Afghanen drohte bisher die Abschiebung, weil seine Geburtsurkunden nicht anerkannt wurden. „Sein Fall wurde sehr positiv aufgenommen“, erzählt eine Nachbarin, die ihn nach München begleitet hat. Sie und ihr Mann unterstützten Shafi bei seinem Weg zum Petitionsausschuss, schrieben unzählige Briefe an Politiker und sammelten Unterschriften.

Der 22-jährige Afghane ist gut integriert: Er spricht gut Deutsch, spielt Fußball im Verein, hat seine Mittlere Reife abgeschlossen, Praktika absolviert und hatte bereits mehrere Ausbildungsplätze in Aussicht. Doch die fehlende Geburtsurkunde verhinderte eine Anstellung. Das kann sich jetzt ändern. „Wir müssen nun zum afghanischen Konsulat. Dort darf Shafi dann einen Pass beantragen und kann 2020 eine Ausbildung beginnen“, erklärt die Nachbarin, die anonym bleiben möchte. Alexandra Hiersemann (SPD), Mitglied des Petitionsausschusses, setzte sich zuletzt sehr für den Fall ein und trug ihn am Mittwoch auch im Gremium vor.

Sie und Karl Straub (CSU) hätten sich sehr für Shafi ausgesprochen, erzählt die Helferin. Der Tirschenreuther Landtagsabgeordnete Tobias Reiß (CSU) war persönlich vor Ort, um die Sitzung zu verfolgen und den jungen Flüchtling zu unterstützen. „Ausschlaggebend für die positive Entscheidung war wohl, dass Shafi bereits so gut integriert ist“, erzählt die Nachbarin. Die vergangenen Monate belasteten Shafi, doch nach dem einstimmigen Abstimmungsergebnis des Ausschusses ist er überglücklich: „Es geht mir jetzt schon besser. Wir waren vor dem Termin sehr nervös, aber alle waren nett. Ich freue mich sehr, dass ich bleiben kann und arbeiten darf. Ich bin sehr glücklich.“

Bevor er eine Ausbildung beginnen kann, muss er, wie bereits erwähnt einen Pass beantragen. Dafür hat er sechs Monate Zeit. Danach soll bei ihm die sogenannte „3+2-Regelung“ greifen. Das würde bedeuten, dass er für die Dauer der Berufsausbildung bleiben darf. Nach deren erfolgreichen Abschluss dürfte er noch zwei weitere Jahre in seinem Beruf arbeiten und bekäme dazu eine Aufenthaltsgenehmigung.

„Wir möchten uns schon jetzt bei allen Politikern, Freunden sowie den Kirchen bedanken. Besonders auch bei der SpVgg Trabitz und allen anderen Sportvereinen, die sich sehr für Shafi engagiert haben“, sagt die Nachbarin. Dem schließt sich Shafi an: „Ich bin sehr dankbar. Danke an alle.“

Was ist die "3+2-Regelung"?:

Flüchtlinge können demnach unter bestimmten Voraussetzungen ihre Ausbildung abschließen und eine zweijährige Anschlussbeschäftigung ausüben, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird. Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag, der der prüfenden Ausländerbehörde vorgelegt werden muss. Der Flüchtling wird dann für die Dauer eines mindestens zweijährigen Ausbildungsberufes geduldet. Grundlage dafür sind ein abgeschlossenes Asylverfahren und der negative Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Erst dann kann die Ausländerbehörde beurteilen, ob „3+2“ anwendbar ist. Im zweiten Schritt prüft die Behörde, ob es Gründe gibt, die gegen eine Duldung sprechen. Sie kann aber auch bei einem Flüchtling, dessen Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie der Ausbildungduldung zustimmt. Kriterien dafür sind, dass die Identität des Bewerbers geklärt ist, er am laufenden Asylverfahren mitwirkt, gute Deutschkenntnisse und eine hohe Wahrscheinlichkeit hat, anerkannt zu werden.

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