Was muss ich unternehmen, wenn ich durch einen Selbsttest feststelle, dass ich positiv bin?
Wer bei einem Selbsttest auf das Coronavirus ein positives Ergebnis erhält, sollte sich isolieren und Kontakte zu anderen Menschen so weit wie möglich vermeiden, schreibt das bayerische Gesundheitsministerium. Denn es bestehe der Verdacht, dass der Betreffende hochansteckend ist. Wer zu Hause ist, sollte dort bleiben. Wer außerhalb der eigenen Wohnung ist, sollte auf direktem Weg nach Hause gehen. Wichtig: Auf die Abstands- und Hygieneregeln achten.
Nach einem positiven Selbststet sollte umgehend die Hausärztin oder der Hausarzt oder der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (Telefon 116 117) angerufen werden, um mit einem PCR-Test das Ergebnis des Selbsttests zu bestätigen. Dort gibt es auch alle Informationen, wie es nach einem positiven Corona-Test weitergeht.
Wieso reicht für Gesetze und Verordnungen zum Thema Corona, welche in die Grundrechte eingreifen und diese beschneiden, eine einfache Mehrheit im Parlament aus?
Das ist im Grundgesetz so vorgesehen. Die vom Grundgesetz garantierte Freiheit ist nicht unbegrenzt. Grenzen sind die Rechte anderer und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. In diese Rechte darf laut Grundgesetz durch ein Gesetz eingegriffen werden. Für die Verabschiedung von Gesetzen ist eine einfache Mehrheit im Parlament ausreichend.
Gibt es schon Erkenntnisse, wie lange der Boostereffekt vorhält?
Das Impfzertifikat gilt derzeit nach einer Booster-Impfung unbegrenzt. Der Berliner Infektionsimmunologe Leif Erik Sander sprach Mitte Januar davon, dass die Grundimmunisierung mit Auffrischimpfung sehr wichtig sei und sehr gut auch gegen Omikron schütze. Es sei aber noch offen, wie schnell die Schutzwirkung schwinde. Sander verwies darauf, dass es bisher nur vergleichsweise kurze Beobachtungszeiträume gebe. Die Münchener Virologin Ulrike Protzer verwies am Freitag auf Twitter darauf, "dass unser Immunsystem dreimal das Spike Protein gesehen haben muss, um eine qualitativ hochwertige Immunantwort aufzubauen". Das schließe drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Infektion ein.
Wie lange gelten Personen nach einem positiven Sars-Cov-2-Antikörpertest und anschließender Impfung als vollständig geimpft?
Der Status gilt für 90 Tage nach der Impfung, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Bedingung dafür ist, dass diese Person einen spezifischen positiven Antikörpertest vorweisen kann und dass dieser Test erfolgt ist, bevor der Betreffende gegen Corona geimpft worden ist. Die betreffende Person gilt dann bereits ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis als "vollständig geimpft“.
Brauchen diese Personen eine Auffrischungsimpfung, um als geboostert zu gelten?
Eine Auffrischimpfung wird auch hier empfohlen, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Eine weitere Impfung ist demnach notwendig, um als geboostert zu gelten.
Warum wird ein positiver Antikörpertest nicht für den Genesenenstatus anerkannt?
Der Antikörpertest sagt nichts über den Zeitpunkt der Corona-Infektion aus. Dadurch könne keine Aussage über das Bestehen eines (noch) ausreichenden Immunschutz gemacht werden, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Ein positiver Antikörpertest zeigt nur an, dass eine Infektion durchgemacht wurde. Er wird daher nur im Zusammenhang mit einer nachfolgenden Impfung anerkannt. Zum alleinigen Nachweis des Genesenenstatus kann ein Antikörpertest nicht verwendet werden.
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