Eine interessante Entwicklung kam erst am Ende des fünften Verhandlungstages im Prozess gegen Khaled und Ahmad E. zum Vorschein. Die Verteidigerin des Angeklagten Khaled E., der seine Ex-Frau geschlagen und vergewaltigt haben soll, hat ihr Mandat niedergelegt. Bisher ist er von zwei Verteidigern vertreten worden. Eine öffentliche Begründung dafür gab es nicht.
Für Aufsehen sorgte ein Antrag des verbliebenen Verteidigers des jungen Mannes. Er warf dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, Peter Frischholz, vor voreingenommen und bereits von der Schuld des Angeklagten überzeugt zu sein. Er forderte daher, dass Frischholz durch einen anderen Vertreter der Staatsanwaltschaft ersetzt wird. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Heindl wies den Antrag zurück. Es gebe keine hinreichenden Gründe für den Antrag.
Auf der Tagesordnung standen die weitere Vernehmung der Geschädigten, die Einschätzung eines Vertreters des Jugendamtes zum Angeklagten Khaled E. und die Aussage des Ermittlungsrichters, vor dem Ahmad E. 2019 aussagte. Die Einschätzung des Jugendamtes war möglich, weil Khaled E. zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten jünger als 21 Jahre war. Demnach wäre eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht möglich.
Khaled sei in geordneten Familienverhältnissen aufgewachsen und habe sich relativ schnell an die Verhältnisse in Deutschland angepasst. Er besuchte deutsche Schulen und begann eine Ausbildung. Diese brach er allerdings vorzeitig ab. Neben Arabisch spricht er Deutsch und Englisch. Zudem engagierte er sich bei der Feuerwehr. Sogar eine eigene Wohnung sei vorhanden gewesen. Auf ein Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Vater habe im Gespräch mit dem Jugendamt nichts hingedeutet. Das allerdings steht im Widerspruch zu bisherigen Zeugenangaben. Demnach habe Khaled mit der Geschädigten die meiste Zeit im Haus der Großfamilie verbracht.
Die Befragung der Geschädigten drehte sich vor allem um die mutmaßlichen Vergewaltigungen. Sie sagte aus, dass sie durch Androhung von Schlägen gezwungen worden sei. Eine orale Vergewaltigung soll der Angeklagte zudem gefilmt haben. Sie soll auch mit einem Kleiderbügel und einem Gürtel geschlagen worden sein. Ein Gutachter konnte ihre bleibenden Verletzungen aber nicht eindeutig zuordnen. Der Verteidiger des Schwiegervaters fragte, warum sie keine Hilfe holte, wenn die Zustände so schlimm gewesen seien. Die junge Frau erklärte, dass sie die Sprache nicht beherrscht und niemanden gekannt habe. Zudem habe es auch gute Tage gegeben.
Mit der Rolle von Ahmad E. bei der wohl erzwungenen Ausreise und Trennung der Geschädigten von ihrem damals neugeborenen Sohn beschäftigte sich das Gericht bei der Befragung des Ermittlungsrichters. Vor diesem hatte Ahmad E. 2019 ausgesagt, er habe die Frau auf Anweisung ihres Vaters nach Griechenland und schließlich in die Türkei bringen sollen. Er sei nur die Begleitung gewesen, damit ihr nichts passiert. Von Gewalt in der Ehe seines Sohnes will er nichts gewusst haben. Vor dem Landgericht schweigen die Angeklagten bisher.
Der Verteidiger beantragte, den Haftbefehl für Ahmad E. außer Vollzug zu setzen. Der Staatsanwalt sprach sich dagegen aus. Den Angeklagten erwarte bei einer Verurteilung eine erhebliche Freiheitsstrafe wegen Menschenraubes und Schleusung von Ausländern. Auch Beisitzender Richter Matthias Bauer erachtete den Antrag als wenig sinnvoll: „Ich gebe zu bedenken, dass man sich vielleicht Gedanken über ein Geständnis machen sollte. Bisher gibt es nur wenige Punkte, die sich strafmildernd auswirken könnten.“
So lautet die Anklage
Der Prozess gegen Ahmad E. und seinen Sohn Khaled E. vor dem Landgericht Weiden hat am 25. Juni begonnen. Ahmad E. soll für die Geschädigte die Schleusung von Syrien nach Deutschland organisiert und sie selbst aus Griechenland abgeholt haben. Bereits zuvor war sie mit seinem Sohn Khaled E. verheiratet worden. In der Oberpfalz begann für die heute 21-Jährige eine brutale Tortur, weil sie sich laut Anklage „nicht widerstandslos unterwerfen“ wollte. Sie soll von ihrem Mann mehrfach geschlagen und vergewaltigt worden sein. Nach der Geburt eines Sohnes sollen die Angeklagten versucht haben, die Frau zurück nach Syrien zu bringen. Der Schwiegervater soll sie unter falschem Vorwand in die Türkei gebracht haben. Von dort sollte sie zurück nach Syrien, ohne ihren neugeborenen Sohn. Die Staatsanwaltschaft Weiden wirft den Männern daher Menschenraub in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger vor. Ahmad E. wird zudem die Einschleusung von Ausländern vorgeworfen. Seinem Sohn Khaled wird gefährliche Körperverletzung in insgesamt acht Fällen, zum Teil mit Bedrohung und Freiheitsberaubung, vorsätzliche Körperverletzung in drei Fällen sowie Vergewaltigung in vier Fällen vorgeworfen.























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