Weiden in der Oberpfalz
24.10.2019 - 19:25 Uhr

Urteil gegen Polizist: Drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe

Der 29-jährige Polizist, dem vorgeworfen wurde, seiner Ex-Freundin aus Rache Drogen untergeschoben zu haben, muss ins Gefängnis. Der Richter erwägt, gegen zwei seiner Anwälte vorzugehen.

Auf eine Bewährungsstrafe darf der 29-jährige Polizist nicht mehr hoffen. Richter Hubert Windisch verurteilte ihn zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Symbolbild: Uli Deck/dpa
Auf eine Bewährungsstrafe darf der 29-jährige Polizist nicht mehr hoffen. Richter Hubert Windisch verurteilte ihn zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.

Richter Hubert Windisch verkündete das Urteil gegen den Polizisten am Donnerstag vor einem vollen Gerichtssaal: Drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe wegen der Verfolgung Unschuldiger und des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (siehe Kasten unten). Der vorläufige Haftbefehl wird aufgehoben. Staatsanwältin Franziska Hofmann hatte sich für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten ausgesprochen. Der Polizist kann in Berufung gehen.

Ebenfalls schuldig gesprochen wurde der 23-Jährige, der die Drogen gekauft und am Auto der Ex-Freundin befestigt hatte. Bei einer Durchsuchung wurden in seiner Wohnung unerlaubte Waffen gefunden. Er wurde wegen falscher Verdächtigung, unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln und unerlaubten Waffenbesitzes zu zehn Monaten auf Bewährung und Zahlung von 1000 Euro an die Weidener Tafel verurteilt.

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Anstiftung zur Falschaussage?

Richter Hubert Windisch begründete sein Urteil unter anderem damit, dass der Polizist mit dem Unterschieben von Drogen bewusst die berufliche Laufbahn seiner Ex-Freundin gefährdet habe, die Altenpflegerin ist. Auch habe er das Ende der Laufbahn seiner neuen Freundin, die Polizei-Auszubildende ist und zu seiner Entlastung eine Falschaussage getätigt hatte, in Kauf genommen. Laut Staatsanwältin Hofmann ist die Anstiftung zur Falschaussage Gegenstand eines weiteren Verfahrens.

Negativ legte der Richter dem 29-Jährigen auch aus, dass er schon zuvor „strafrechtlich in Erscheinung getreten“ ist. In der Vergangenheit hatte eine Noch-Freundin ihn angezeigt, weil er ihr Umfeld im Polizeicomputer überprüft habe. Die Ermittlungen wurden eingestellt.

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Schaden für Polizei und Justiz

Richter Windisch betonte, der 29-Jährige habe „das Vertrauen in die Polizei erschüttert, wie es schlimmer fast nicht mehr geht. Sie haben Ihrem Berufsstand schweren Schaden zugefügt“. In Windischs Kollegenkreis herrsche „tiefste Betroffenheit“.

Rechtsanwalt Florian Zenger versuchte, das Strafmaß mit Blick auf die berufliche Zukunft des Hauptangeklagten zu mildern. „Noch ist er Polizeibeamter, aber jedem hier ist klar, er wird es nicht mehr lange sein. Dieses Verfahren wird für seine gesamte Zukunft an ihm kleben.“

Der Weidener Strafverteidiger Rouven Colbatz, der erst zum vierten Verhandlungstag in das Verfahren eingestiegen war, versuchte es mit einem anderen Argument. Es sorgte bei Polizisten im Zuhörerbereich für Kopfschütteln: Wegen der Verfolgung Unschuldiger könne nur angeklagt werden, wer „in Ausübung seines Dienstes handelt und einen dienstlichen Akt vollführt“. Der Angeklagte habe als Privatperson Anzeige erstattet. Er sei „zweifelsohne“ der falschen Verdächtigung (bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) schuldig, nicht jedoch der Verfolgung Unschuldiger (bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe). Colbatz forderte maximal ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung – ohne Erfolg. Da der Angeklagte gezielt diensthabende Kollegen aufgefordert habe, das Auto zu kontrollieren, und nicht etwa als Privatmann zur Wache gegangen sei, sei der Tatbestand Verfolgung Unschuldiger erfüllt, so der Richter.

Richter "fassungslos"

Richter Windisch zeigte sich „fassungslos über das Verhalten der Verteidigung“. Die Münchener Anwälte hätten die Polizei-Auszubildende, die die Falschaussage gemacht hatte, „aus Eigennutz in ihr Unglück laufen lassen“. Er überlege, die Dienstaufsichtsbehörden einzuschalten.

Info:

Rückblick: Der Fall und die Verhandlung

Vorwurf gegen den Polizisten: Verfolgung Unschuldiger, unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln. Der 29-jährige Polizist habe seinem 23-jährigen Freund 100 Euro gegeben, damit dieser Marihuana besorgt. Sechs Gramm davon hatten sie nachts an das Auto der Ex-Freundin des Polizisten angeheftet. Daraufhin hatte der Polizist Kollegen den Tipp gegeben, das Auto zu kontrollieren. Bei der Kontrolle fanden diese das Marihuana am Wagen. Das Motiv für die Tat sei Rache gewesen. Die junge Frau hatte den Polizisten verlassen. Er gestand, allerdings erst nach zwei Wochen U-Haft und bei erdrückender Beweislage.

Vorwurf gegen den Mittäter: Falsche Verdächtigung, unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln, unerlaubter Waffenbesitz. Die Waffen wurden bei einer Durchsuchung seiner Wohnung aufgefunden. Er gestand frühzeitig.

Falsche Entlastungszeugin: Am dritten Verhandlungstag hatte die Verteidigung plötzlich eine 22-jährige Polizeibeamtin in Ausbildung präsentiert. Sie gab dem Polizisten ein Alibi. Sie sei mit ihm zusammen gewesen, als die Drogen am Auto seiner Ex-Freundin befestigt wurden. Die Beweise, darunter Chat-Nachrichten zwischen den beiden, ließen starke Zweifel am Wahrheitsgehalt ihrer Aussage aufkommen. Staatsanwältin Franziska Hofmann ordnete die vorläufige Festnahme wegen des dringenden Tatverdachts der uneidlichen Falschaussage an. Gleichzeitig landete der Angeklagte wegen des Verdachts, Zeugen zu beeinflussen, in U-Haft. Die 22-Jährige hat ihre Angaben später revidiert.

Weitere Zeugenaussagen: Eine LKA-Beamtin, Kollegen des Angeklagten, die Ex-Freundin des 23-Jährigen sowie die Ex-Freundin des Polizisten (der keinerlei Kontakt mit Drogen nachgewiesen wurde) bestätigten ganz oder teilweise die Anklage.

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