München
08.06.2020 - 09:06 Uhr

Fitnessstudios, Tanzschulen, Freibäder: Corona-Lockerungen in Bayern

Pünktlich zu den Pfingstferien ging es mit dem Tourismus in Bayern wieder los. Nun stehen Lockerungen für Fitnessstudios, Tanzschulen und Freibäder an. Kinos und Theater müssen noch warten.

Sport im Freien ist auch in Gruppen wieder erlaubt: In Teamsportarten darf wieder mit bis zu 20 Menschen trainiert werden. Doch es müssen Dokumentationsvorschriften beachtet werden. Bild: Daniel Maurer/dpa
Sport im Freien ist auch in Gruppen wieder erlaubt: In Teamsportarten darf wieder mit bis zu 20 Menschen trainiert werden. Doch es müssen Dokumentationsvorschriften beachtet werden.

Von Sabine Dobel und Ute Wessels, dpa

Mit dem Beginn der Pfingstferien hat in Bayern das touristische Leben wieder begonnen. Hotels, Campingplätze und Bergbahnen haben - unter den üblichen Hygienebestimmungen - geöffnet. In einem nächsten Schritt endet mit dem 8. Juni für Fitnessstudios, Tanzschulen und Freibäder die Corona-Zwangspause. Kultureinrichtungen müssen noch eine Woche länger warten. Ein Überblick.

Fitnessstudios/Teamsport

Was muss ich beim Besuch im Fitnessstudio beachten?

Der Verzicht auf Fitnesskurse und Krafttraining war eines der großen Themen in der Corona-Krise. Nun dürfen Sportler zurück in die Fitnessstudios - unter Auflagen. Beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie in den Sanitäranlagen gilt eine Maskenpflicht, es muss regelmäßig gelüftet und ausreichend Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Um Abstandsregelungen einzuhalten, werden gegebenenfalls ein Teil der Kleiderschränke in den Umkleidebereichen sowie ein Teil der festinstallierten Trainingsgeräte gesperrt bleiben, wie ein Sprecher des Landesverbandes für Bodybuilding, Fitness und Kraftsport in München sagt. Die Studios hätten Zeit gehabt, sich auf die Wiedereröffnung vorzubereiten. Der Sprecher geht davon aus, dass der Start problemlos klappen dürfte.

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Wie sieht es aus mit Mannschaftssport?

In Teamsportarten darf im Freien wieder mit bis zu 20 Menschen trainiert werden. Allerdings müssen hier die Namen der teilnehmenden Personen dokumentiert und vier Wochen lang aufbewahrt werden, um gegebenenfalls Infektionsketten rückverfolgen zu können.

Tanzschulen

Welche Regeln gelten beim Tanzen?

Tanzschulen dürfen ab dem 8. Juni ebenfalls öffnen. Getanzt wird allerdings nur mit festem Partner oder kontaktlos. Ansonsten müssen sich die Tanzschulen an die üblichen Hygienevorschriften und Abstandsregelungen halten, so sind beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie in den Sanitäranlagen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.

Freibäder/Strandbäder/Kurbäder

Wo kann ich schwimmen gehen?

Frei- und Strandbäder bereiten sich auf den Saisonstart vor - weniger Besucher, Abstand und in bestimmten Bereichen Maskenpflicht heißt es auch hier. Voraussichtlich nur ein Drittel der üblichen Gästezahl darf beispielsweise ins Strandbad Schliersee. Normalerweise fasst es bis zu 1200 Besucher, wie Betreiber Tom Loch sagt. Auch ob das Wassertrampolin und andere Spielgeräten im Wasser sein können, sei offen. Umkleiden gibt es im Freien, die großen Umkleiden bleiben geschlossen. WCs werden regelmäßig desinfiziert. «Der Personalaufwand ist größer und die Besucherzahl ist reduziert», fasst Loch zusammen. Es gebe keine Erfahrungswerte, man müsse sehen, ob sich das rechne. «Das Megajahr wird das nicht, darüber sind wir uns auch klar.» Bei Kureinrichtungen dürfen die Außenanlagen wieder geöffnet werden.

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Kultur

Wie sieht in der Kulturbranche der Zeitplan aus?

Seit dem 30. Mai gibt es wieder verschiedene Bildungsangebote mit Präsenzkursen. Ab dem 15. Juni folgt der nächste Öffnungsschritt: Konzerte, Theater und andere Kulturveranstaltungen sind dann in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen erlaubt, im Freien mit bis zu 100 Personen. Die Zuschauer müssen Masken tragen.

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