Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern haben sich nach monatelangen Beratungen auf die Eckpunkte zur Einführung eines Wassercent verständigt. Allerdings wird dieser frühestens 2027 kommen. Grundsätzlich soll die Abgabe in Höhe von 10 Cent pro Kubikmeter von allen Verbrauchern erhoben werden. Umgerechnet pro Person bedeutet dies rund vier Euro pro Jahr. Insgesamt werden dadurch Einnahmen zwischen 60 und 80 Millionen Euro im Jahr erwartet, mit denen zweckgebunden vor allem Maßnahmen zum Grundwasserschutz und zum Erhalt der Wasservorräte in Bayern finanziert werden sollen.
Umstritten zwischen den Koalitionspartnern waren lange Zeit die möglichen Ausnahmen von der Gebühr. Der Kompromiss sieht nun vor, dass auch alle Entnehmer mit eigenen Brunnen - also zum Beispiel Landwirte, Brauereien und Mineralwasserabfüller - den Wassercent zahlen müssen. Allerdings wird jedem Entnehmer eine jährliche Freigrenze von 5000 Kubikmetern eingeräumt. Damit bleiben die Brunnen von Gartenbesitzern sowie den meisten bayerischen Landwirten von der Abgabe verschont.
Oberflächenwasser entgeltfrei
CSU und Freie Wähler einigten sich zudem auf weitere Ausnahmen. So bleibt die Entnahme von Oberflächenwasser oder Uferfiltrat zum Beispiel für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen entgeltfrei. Daneben muss unter anderem für die Entnahme von Löschwasser, für Zwecke der Fischzucht und der Teichwirtschaft, für die Nutzung von Wärmepumpen und Wasserkraftanlagen sowie in Kur- und Heilbädern sowie von staatlich anerkannten Heilwässern kein Wassercent gezahlt werden.
Für die Umsetzung versprechen die Koalitionäre eine bürokratiearme Lösung. Kunden, die an das Wassernetz der zumeist kommunalen Wasserversorger angeschlossen sind, wird der Wassercent demnach verbrauchsabhängig auf ihre jährliche Wasserabrechnung aufgeschlagen. Nutzer eigener Brunnen müssen keine Wasserzähler einbauen.
Jährliche Meldepflicht
Es genügt, wenn sie ihren geschätzten Verbrauch einmal im Jahr melden. Dieser wird dann auf Plausibilität geprüft. Kontrollen vor Ort sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen. CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek sprach von einem "Paradigmenwechsel weg vom Misstrauen, hin zu Vertrauen". Die Einführung des Wassercent sei diesbezüglich ein "Testfall für weitere Schritte". Man wolle "ausprobieren, ob es funktioniert".
Der Entbürokratisierungsbeauftragte der Staatsregierung, Walter Nussel (CSU), wurde beauftragt, die Eckpunkte einem "Praxis-Check" zu unterziehen. Ziel sei eine reibungslose und effiziente Umsetzung ohne großen Bürokratieaufwand, hieß es. Auf der Grundlage von Nussels Überprüfung soll 2026 unter Einbeziehung von Vertretern der Kommunen, der Wirtschaft und der Landwirtschaft ein konkreter Gesetzentwurf erarbeitet werden. Fünf Jahre nach der Einführung des Wassercent findet eine Evaluierung statt, um Erfahrungen auszuwerten und eventuell Korrekturen vornehmen zu können.
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