Das komplizierte Verfahren, nunmehr in der Berufung vor dem Landgericht, ließ sich nirgends einordnen in die Kategorie vieler von vornherein klarer Verhandlungen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Die Täter legen in der Regel Geständnisse ab und sehen zu, dass sie möglichst bald wieder in ihre Haftzellen zurückkommen.
In diesem Fall war alles ganz anders. Da saß ein heute 72 Jahre alter Mann aus dem Kreis Amberg-Sulzbach auf der Anklagebank. Er sagte zu den Richtern der 3. Strafkammer: "Ich habe nichts getan." Sein Anwalt Jürgen Mühl ergänzte: "Ein Beschuldigter kann nichts gestehen, was er nicht gemacht hat." Das war die Antwort auf eine Frage, die der Kammervorsitzende Peter Hollweck gleich zu Beginn gestellt hatte. Sie lautete: "Möchten Sie nicht doch ein Geständnis ablegen?" Hollweck zielte ins Leere.
Vom Amberger Schöffengericht, das erstinstanzlich getagt hatte, war der Mann freigesprochen worden. Dort wurde eine nicht genügende Beweislage für die mutmaßliche Entgleisung des Großvaters ins Feld geführt. In einer Haftzelle war der Rentner nie.
Tiefe Risse in Familie
Was hatte der vorher nicht mit dem Gesetz kollidierte Angeklagte angeblich getan? Man hörte: Vor nahezu genau drei Jahren waren die beiden Enkelkinder des Mannes wie fast jeden Tag zu Besuch bei ihren Großeltern. Der Opa saß mit ihnen am Küchentisch, teilte Melonenstücke aus und soll dann plötzlich dem neben ihm sitzenden sechsjährigen Mädchen zwischen die Beine gegriffen haben.
"Niemals", ließ der Mann erkennen. Doch es gab Gegenargumente, die inzwischen tiefe und vermutlich nicht mehr zu reparierende Risse in die Familie getrieben haben. Die Mutter der Kinder hatte sich auf einer in der Küche befindlichen Eckbank zum Schlaf hingelegt. Sie will, wie die Frau als Zeugin aussagte, erwacht sein und aus ihrer Position heraus die mutmaßliche sexuelle Attacke ihres Schwiegervaters gesehen haben.
Danach überschlugen sich die Ereignisse. "Wir gehen", befand die Frau empört, nahm ihre Kinder und verließ mit dem Gatten, der in einem anderen Zimmer seiner Mutter beim Tapezieren geholfen hatte, die Wohnung. Seither herrscht Schweigen, gibt es keinerlei Kontakte mehr. Beide Seiten haben sich offenbar damit abgefunden, dass enge Familienbindungen dauerhaft zerstört sind. Wobei erwähnenswert ist: Die Frau des Angeklagten steht zu ihrem Ehemann. "Doch meine Enkel fehlen mir", erfuhren die Richter. Inzwischen sind es drei.
Schon öfter passiert?
Nach dem sofortigen Abgang aus der Wohnung unterhielt sich das junge Ehepaar draußen im Auto zu dem angeblichen Übergriff. Im Prozess vor dem Landgericht erinnerten sich beide: "Unsere Tochter sagte im Wagen, dass der Opa so etwas schon öfter gemacht hat." Zwei Tage später ging die Schwiegertochter zur Polizei, zeigte den damals 69-Jährigen an ("Es musste sein.") und löste eine Vernehmung durch die Kripo Amberg aus. Dort wiederholte das Kind im Beisein seiner Mutter, dass der Opa die Hand auf ihre Leggings-Hose gelegt und sie über der Bekleidung am Unterleib berührt habe. Das wurde von dem Kind, als sich die Richter ein polizeiliches Video ansahen, nach Fragen einer Vernehmungsbeamtin mitgeteilt, die nach Ansicht von Verteidiger Jürgen Mühl "in den Bereich des suggestiven Nachbohrens" gingen. Er tadelte das massiv in beiden Verhandlungen.
Die 3. Strafkammer beraumte einen zweiten Prozesstag an, der mit einer Überraschung seinen Anfang nahm. Das Gericht hielt einen Augenschein in der Küche des Angeklagten für notwendig. Also setzte man sich in Autos und fuhr an den mutmaßlichen Tatort, an dem ein Großvater seiner Enkelin über der Kleidung an den Intimbereich gegriffen haben sollte. Dabei ging es besonders um die Frage, ob die damals auf einer Eckbank liegende Mutter des Kindes aus ihrer Position heraus den Vorgang sehen konnte. Zurück im Sitzungssaal, wurde die junge Frau ein zweites Mal vernommen.
Ersturteil wird aufgehoben
Den in erster Instanz verhängten Freispruch wollte Oberstaatsanwalt Tobias Kinzler in seinem Schlussvortrag aufgehoben wissen. Er zeigte sich überzeugt von dem Fehltritt des Angeklagten und verlangte 16 Monate Haft mit Bewährung. Anwalt Jürgen Mühl stemmte sich in einem langen Plädoyer mit Macht gegen eine Verurteilung seines Mandanten. Dabei unterzog er die Vernehmungstaktik einer Amberger Kriminalbeamtin harscher Kritik und unterstrich: "Der Angeklagte hat nichts getan."
Die 3. Strafkammer kam nach zwei Verhandlungstagen und einer ebenso langen wie detaillierten Beweisaufnahme zum Schuldspruch. Das Ersturteil wurde aufgehoben, der 72-Jährige erhielt 16 Monate Haft mit Bewährung und muss 2000 Euro Geldauflage zahlen. Die Kammer, so Vorsitzender Richter Hollweck, sei nach Abwägung aller Umstände zu der Ansicht gelangt, dass ein sexueller Übergriff auf das Kind stattgefunden habe. Das dürfte nun der finale Strich unter einen Fall gewesen sein, der an den Befindlichkeiten in der Familie nichts ändert. Die einst sehr engen Bande sind, wie es scheint, auf Dauer zerrissen.



















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