Im Juli beschloss der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung den Verkauf des Anwesens Obertor 9 an eine Stadtratskollegin. Die in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse standen nun nach einer Beschwerde bei der Rechtsaufsicht zur kommunalrechtlichen Bewertung auf dem Prüfstand. Diese wurde nun abgeschlossen: "Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beschlüsse rechtswidrig sind", informierte der Pressesprecher des Landratsamtes, Hans Prechtl, auf eine Anfrage von Oberpfalz-Medien. Wie er weiter mitteilt, sei am Montag ein Schreiben versandt worden. Es beinhaltete die Ankündigung, dass die Behörde beabsichtigt, die gefassten Beschlüsse rechtsaufsichtlich zu beanstanden und aufheben zu lassen. Davor habe die Stadt aber die Gelegenheit, sich zu äußern. Davon hat sie laut Prechtl zwischenzeitlich auch Gebrauch gemacht. Seitens der Kommune sei erklärt worden, dass das Thema Anfang Dezember im Stadtrat behandelt werde. Wie der Landratsamts-Sprecher weiter ausführte, beabsichtige die Stadt dabei, die fraglichen Beschlüsse selber aufzuheben.
Zu den Gründen für die rechtsaufsichtliche Einschätzung führte Prechtl aus, dass es im Kern um die Veräußerung von kommunalem Vermögen gehe - und dieses dürfe laut Gesetz nur zu vollem Wert und nicht darunter verkauft werden. Die Ermittlung des Wertes muss laut Prechtl zum Zeitpunkt der Veräußerung erfolgen. "Dies lag nicht vor", unterstrich er. Darüberhinaus sei die Rechtsaufsicht zur Überzeugung gelangt, dass dem Verkauf ein hinreichend publiziertes Bieterverfahren oder eine öffentliche Ausschreibung vorangehen müsse. "Dass es keine Ausschreibung gegeben hat, ist unstrittig", betonte Prechtl. Damit bleibt die Frage, ob die Erwähnung der Immobilie in der Haushaltsrede des Bürgermeisters diesem Umstand Rechnung trägt. Nach Ansicht der Behörde nicht: "Das reicht nach unserer Überzeugung nicht aus", sagte der Amtssprecher. Eine reine Erwähnung in der Haushalts-Sitzung erfülle nicht die Voraussetzungen eines öffentlichen Bieterverfahrens.
Prechtl unterstrich auch, dass die Rechtsaufsicht nicht nur dazu da ist, auf die Finger zu klopfen, sondern auch, um faire und offene Hilfestellung zu geben. Deshalb habe sie der Stadt empfohlen, eigene Vergaberichtlinien zu erlassen und verbindlich zu beschließen. Dies würde zu Transparenz führen und dazu, dass die Rechtsaufsicht nicht mehr tätig werden müsse. Generell war Prechtl erfreut, dass es aus dem Rathaus positive Stimmen gegeben habe, um die Angelegenheit nun selber vom Tisch zu bringen. "Das bewerten wir sehr positiv", unterstrich er abschließend.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beschlüsse rechtswidrig sind.























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