Es ist ein kalter Wintermorgen im Februar 1934. In einem kleinen Dorf im Landkreis Straubing steht eine unscheinbare Einsiedlerklause direkt neben der Kirche. Ein Ort der Stille, des Gebets und der Abgeschiedenheit. Doch an diesem Tag wird diese Beschaulichkeit jäh durchbrochen.
Ein Spaziergänger bemerkt, dass starker Rauch aus dem Fenster der Sakristei dringt. Die Dorfbewohner eilen herbei, um den Brand zu löschen. Doch die Türen des Gotteshauses sind fest verschlossen. Den Schlüssel verwahrt der Mesner der kleinen Kirche, ein Eremit, der zusammen mit einem weiteren in der Klause neben der Kirche wohnt. Auf das eindringliche Hämmern gegen die Haustür rührt sich jedoch nichts. Mit vereinten Kräften brechen einige der Männer schließlich die Tür zur Klause auf. Zunächst scheint es, als wäre diese verlassen. Doch auf dem Weg durchs Haus bietet sich den Männern in einem der Schlafzimmer ein schreckliches Bild: Einer der Eremiten liegt in seinem Bett – erschlagen in seinem eigenen Blut.
Einer der Dorfbewohner meldet das Auffinden des Toten sofort der örtlichen Polizei. Wenig später trifft eine Gerichtskommission aus Regensburg im Landkreis Straubing ein. Unter ihnen ist auch der Bezirksarzt, der vor Ort eine erste Leichenschau durchführt. Das Ergebnis: Dem Opfer, Eckhardt Mühlhaus, wurden zwei tödliche Verletzungen im Bereich der rechten Halsseite beigebracht. Der Mann wurde wohl im Schlaf angegriffen und ist in seinem Bett verblutet. Anhand der Spurenlage vermutet der Mediziner, dass ein Beil als Tatwaffe gedient haben muss.
Doch nicht nur die Leiche wird vor Ort untersucht. Die Gerichtskommission nimmt auch die Sakristei in Augenschein, in der es am Vormittag gebrannt hatte. Das schnelle Eingreifen der Dorfbewohner hat Schlimmeres verhindert, allerdings hat der Brand lokal Schaden angerichtet. Unter anderem sind wertvolle Messgewänder ein Raub der Flammen geworden. Die Kommission stellt die Vermutung an, dass die Brandstiftung als „Ablenkungsmanöver“ gedient haben könnte, um das Auffinden der Leiche zu verzögern und so dem Täter mehr Zeit zur Flucht zu verschaffen.
Auf dem Weg zum Geständnis
Doch dieser will überhaupt nicht fliehen. Ganz im Gegenteil: Er ist unmittelbar nach der Tat schon auf dem Weg, um sich bei der Polizei zu stellen. Fünf Stunden läuft er von dem Dorf aus in die Stadt Straubing. Von dort fährt er mit dem Zug weiter und erreicht gegen Mittag des Tattags bereits die Domstadt. Wenige Stunden später, nachdem er noch zu Mittag gegessen und verschiedene Kirchen besucht hat, legt der Täter schließlich ein umfassendes Geständnis bei der Polizei ab.
Michael Fischer, lediger Schneider und Eremit, stammt aus dem Landkreis Tirschenreuth und ist im Februar 1934 57 Jahre alt. Nachdem er nach der Schulzeit lange Zeit beim Militär gedient, dort den Ersten Weltkrieg erlebt und später eine schwere Erkrankung überstanden hat, lebt er ab 1919 als Einsiedler an verschiedenen Orten in Bayern. 1922 tritt er dem Karmeliterorden bei, den er sieben Jahre später zugunsten des Einsiedlerdaseins wieder verlässt. Im April 1932 wird Fischer schließlich in das Dorf im Landkreis Straubing versetzt, wo er 1934 zum Täter wird.
Als Motiv gibt Fischer an, dass ihm das Zusammenleben mit seinem Mitbruder unerträglich geworden sei. Zu Beginn sei das Verhältnis harmonisch gewesen. Doch im Laufe der Zeit habe Fischer immer stärker der Verdacht beschlichen, dass Mühlhaus sich mit dem örtlichen Pfarrer gegen ihn verschworen und schlecht über ihn gesprochen habe. Konfrontiert mit dem Verdacht habe sein Mitbruder diesen als „Hirngespinst“ abgetan. Außerdem sei Fischer es leid gewesen, seinen größtenteils bettlägerigen Mitbruder zu pflegen. Am Tattag habe ihn die Wut übermannt. Mühlhaus habe im Bett geschlafen, als der Täter sich ihm mit dem Beil genähert habe. Später habe er aus Zorn auf den Pfarrer noch die Sakristei in Brand gesteckt.
Durch Verhalten aufgefallen
Die weiteren Ermittlungen ergeben, dass Fischer bereits während seiner Zeit bei den Karmelitern durch sein impulsives, unempathisches und unsoziales Verhalten aufgefallen ist. Außerdem soll er unter „Verfolgungswahn“ gelitten haben, wie es in einem Brief eines Mitbruders an die Staatsanwaltschaft heißt. Das veranlasst das Gericht dazu, Fischer psychiatrisch begutachten zu lassen. Das schriftliche Gutachten des Landgerichtsarztes liegt den historischen Akten nicht mehr bei. Doch auch wenn die genaue Diagnose heute nicht mehr nachzuvollziehen ist, so hat das Ergebnis der Untersuchung doch Auswirkungen auf den weiteren juristischen Weg.
Denn das Gericht kommt auf der Grundlage des psychiatrischen Gutachtens zu dem Schluss, dass der Täter schuldunfähig ist. Von einem Strafverfahren wird deswegen abgesehen. Vielmehr soll der Täter in einem psychiatrischen Krankenhaus, damals üblicherweise Heil- und Pflegeanstalt genannt, untergebracht werden. Das Urteil vom 30. Mai 1934 besiegelt das Schicksal des Täters.
Bis 1944, also über zehn Jahre lang, wird er in verschiedenen Einrichtungen behandelt, ohne dass sich jemals eine einschlägige Verbesserung seines Zustands abzeichnet. Ein Aktenvermerk vom Dezember 1944 informiert das Gericht schließlich über den Tod Fischers. Zur genauen Todesursache schweigt sich die Institution aus. Ob der Eremit eines natürlichen Todes gestorben oder möglicherweise der Ideologie der Nationalsozialisten zum Opfer gefallen ist, muss offen bleiben. Zwar fanden im Zuge der „Aktion T4“, einem NS-Euthanasieprogramm für körperlich und psychisch Kranke, verschiedene Transporte von der Heil- und Pflegeanstalt Regensburg aus in das KZ Hartheim statt. Doch Fischers Name steht auf keiner der Listen der offiziell anerkannten Opfer der Aktion T4. Das ist jedoch kein finaler Beweis dafür, dass Fischer nicht von den Nazis ermordet wurde. Denn die Dunkelziffer der Opfer des Euthanasieprogramms ist bis heute hoch. Eine Krankenakte im Fall Fischer, die zur Aufklärung dieser Frage hätte beitragen können, existiert heute nicht mehr.
Der Podcast beschäftigt sich mit wahren Verbrechen und nimmt die Zuhörer mit auf Spurensuche. Crime Daheim ist auf allen bekannten Podcast-Plattformen sowie auf www.onetz.de/podcast zu hören. Die Redaktion hat fast alle Namen in den Kriminalfällen geändert. Das dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte. Viele weitere spannende Aspekte rund um die Arbeit des Gerichtsteams gibt es in den sozialen Medien, beispielsweise auf Instagram unter www.instagram.com/crimedaheim_podcast






















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