Das Gericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Heindl verurteilte Ahmad E. wegen Einschleusung von Ausländern, Entziehung Minderjähriger und Nötigung zu zwei Jahren und drei Monaten. Seinen Sohn Khaled E. verurteilte das Landgericht wegen Vergewaltigung in vier Fällen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren.
Im "Menschenraub-Prozess" am Landgericht Weiden ist nach acht Prozesstagen das Urteil gefallen, auch wenn schlussendlich der Hauptanklagepunkt wegen Menschenraub nicht mehr aufrecht zu erhalten war. Der Geschädigten drohte nämlich entgegen den Ausführungen in der Anklageschrift bei einer Rückkehr nach Syrien wohl nicht der Tod. Das ergab sich aus den insgesamt acht Prozesstagen am Landgericht.
Ahmad E. spielte nach Ansicht des Gerichts allerdings die Hauptrolle in der Schleusung seiner Schwiegertochter, zunächst nach Deutschland und später gegen ihren Willen in die Türkei. Die junge Frau lebte zuvor in Syrien und war mit seinem Sohn Khaled E. zwangsverheiratet worden.
Über die Türkei, Griechenland und mehrere Balkan-Länder schleuste sie Ahmad E. illegal ein. Im westlichen Landkreis Neustadt/WN angekommen, begann für die damals 19-Jährige allerdings ein Martyrium.
Weil sie sich nicht unterordnete, schlug sie ihr Mann Khaled E. regelmäßig, darunter auch mit einem Gürtel und einem Kleiderbügel. Zudem vergewaltigte er sie mehrmals. Nachdem sie im Februar 2019 einen Sohn geboren hatte, versuchten ihr Mann und ihr Schwiegervater sie loszuwerden. Sie entsprach nicht den "patriarchalischen" Vorstellungen, weil sie sich nicht freiwillig unterordnete.
Unter Vorgabe von falschen Tatsachen und Drohungen zwang er die junge Frau mit ihm nach Griechenland zu fliegen. Von dort aus setzten sie sich in einen Bus in Richtung Türkei, wo sie allerdings vom Militär aufgegriffen worden sind. Ahmad E. trennte daher nach Ansicht des Gerichts die Frau absichtlich von ihrem fünf Monate alten Sohn.
Für diesen hatte Khaled E. währenddessen das alleinige Sorgerecht beantragt. Die Geschädigte und Ahmad E. landeten schließlich in einem Flüchtlingslager in der Türkei. Dort vertraute sich die junge Mutter einer Helferin an.
Die Verteidiger hatten in ihren Schlussplädoyers vor allem die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Geschädigten bezweifelt.





























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